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Marcel Hafke

„Wiederholungstäter erwischt!“ CDU und Grüne verletzen erneut Abgeordnetenrechte der NRW-Opposition

CDU und Grüne haben schon wieder auf eine Hauruck-Taktik gesetzt, um weitreichende Gesetzesänderungen innerhalb weniger Stunden durch die politische Herzkammer Nordrhein-Westfalens zu pressen. Es geht um Änderungen am Entwurf des Bürgerenergiegesetzes NRW, die die Abgeordneten von FDP und SPD innerhalb eines viel zu engen Zeitkorridors verarbeiten, prüfen und bewerten sollten. Darunter leidet nicht nur die Qualität des Gesetzes. Die Abgeordneten der Opposition werden dadurch auch erneut und massiv in ihren verfassungsgemäßen Beteiligungsrechten auf ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren verletzt – zumal der zuständige Fachausschuss das Gesetz in der vergangenen Woche nicht fundiert beraten konnte, da der Änderungsantrag zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vorlag.

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Die Oppositionsabgeordneten von SPD und FDP sehen sich daher mit einem skandalösen Vorgehen konfrontiert, das jeden Anschein von Fairness und demokratischer Verantwortung vermissen lässt.

 

„Die NRW-Landesregierung stellt ihren eigenen Zeitplan über die verfassungsrechtlich verbrieften parlamentarischen Minderheitenrechte. Es ist unverantwortlich, dass CDU und Grüne unsere demokratischen Standards missachten! Wir Abgeordneten im Landtag Nordrhein-Westfalen haben nicht einmal 24 Stunden Zeit erhalten, um die vorgelegten Gesetzesänderungen gründlich zu prüfen und uns eine fachliche Meinung zu bilden. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger, die wir im Parlament vertreten und die auf uns zählen, ihre Interessen zu wahren. Das Vorgehen von Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag ist schäbig und undemokratisch, das lassen wir nicht durchgehen!“

„Zum wiederholten Mal wird uns erst kurz vor Schluss die Pistole auf die Brust gesetzt. Das ist schlechtes Regierungshandwerk und Ausdruck von schlampigem Arbeiten. Offenbar scheinen chaotische Gesetzesverfahren bei der Koalition inzwischen zum Standard zu gehören – einmal mehr in einem Kernbereich, der von den Grünen verantwortet wird. Darüber hinaus ist ein solches Gebaren auch eine Zumutung für die Bürgerinnen und Bürger, die einen Anspruch darauf haben, dass Gesetze in aller Ruhe und mit der gebotenen Tiefe beraten werden können. Denn jedes Gesetz greift unmittelbar in den Alltag der betroffenen Menschen, der Städte und der Gemeinden ein. Das Bürgerenergiegesetz soll am 1. Januar in Kraft treten. Nur wenige Wochen vorher soll aber noch ein umfangreicher Änderungskatalog beschlossen werden, der im Landtag aus Zeitgründen nicht einmal anständig beraten werden kann. So kann man nicht mit der Bevölkerung und so sollte keine demokratische Regierung mit der Opposition umgehen.“    

Das Fehlverhalten der NRW-Regierungskoalition steht im Lichte der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das das kurzfristige Verfahren zum Heizungsgesetz der Berliner Ampel-Koalition nach Klage der CDU vorläufig stoppte. In einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem die Landesregierung im vergangenen Jahr 2022 die Abgeordnetenrechte ebenfalls verletzt hatte, haben die Freien Demokraten gemeinsam mit den SPD-Abgeordneten Klage beim Verfassungsgerichtshof NRWUnabhängiges Verfassungsorgan und Gericht des Landes Nordrhein-Westfalen. Es entscheidet unter anderem über Organstreitigkeiten, Normenkontrollen, Wahlprüfungsbeschwerden sowie kommunale und individuelle Verfassungsbeschwerden.Zum Glossareintrag eingereicht. 

Die Oppositionsfraktionen haben eine 3. LesungBeratungsstufe eines Gesetzentwurfs im Plenum. In der ersten Lesung werden Entwurf und Grundsätze beraten, in der zweiten die Einzelheiten; bei Verfassungsänderungen, Haushalts- und Gemeindefinanzierungsgesetzen sowie in weiteren geregelten Fällen gibt es eine dritte Lesung.Zum Glossareintrag des Bürgerenergiegesetzes beantragt. Ein Klageverfahren beim Verfassungsgerichtshof NRW wird parallel geprüft.

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