Lesung
Beratungsstufe eines Gesetzentwurfs im Plenum. In der ersten Lesung werden Entwurf und Grundsätze beraten, in der zweiten die Einzelheiten; bei Verfassungsänderungen, Haushalts- und Gemeindefinanzierungsgesetzen sowie in weiteren geregelten Fällen gibt es eine dritte Lesung.