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Susanne Schneider

Die Menschen müssen sich auf den Rettungsdienst verlassen können

Der AusschussFachgremium, das der Landtag für die Dauer der Wahlperiode zur Vorbereitung seiner Beschlüsse einsetzt. Ausschüsse beraten überwiesene Gegenstände und geben dem Landtag in der Regel Beschlussempfehlungen.Zum Glossareintrag für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat heute Sachverständige zum schwarz-grünen Entwurf für eine Novelle des NRW-Rettungsgesetzes angehört.

Details

Dazu erklärt Susanne Schneider, Sprecherin für Arbeit, Gesundheit und Soziales der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Die Diskussionen um den Rettungsdienst haben die Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass bei einem Notruf schnell der Rettungswagen kommt und hilft. Daher brauchen wir gerade angesichts der Auseinandersetzungen um die Finanzierung von Leerfahrten und mögliche Gebührenerhebungen eine schnelle Reform der Notfallversorgung des Bundes. Es ergibt keinen Sinn, dass Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag einerseits im nächsten Bundesrat womöglich für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmt und damit die Reform verzögert, aber andererseits den eigenen GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag zur Umstellung auf ein Verhandlungsmodell im Eilverfahren durch den Landtag bringen will.

Der schwarz-grüne Gesetzentwurf bleibt zudem hinter den Erwartungen zurück. Das haben auch die Sachverständigen heute deutlich gemacht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass wichtige und fachlich weitgehend geklärte Reformen – etwa zum Telenotarztdienst, zum Datenaustausch zwischen der Akutfallvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigung über die 116 117 und den Rettungsleitstellen, zu standardisierten Notrufabfragesystemen und zum Akuttransportkrankenwagen – nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auf die kommende Legislaturperiode / WahlperiodeZeitraum, für den der Landtag gewählt ist. In Nordrhein-Westfalen dauert die Wahlperiode fünf Jahre und beginnt mit dem ersten Zusammentritt des neu gewählten Landtags.Zum Glossareintrag geschoben werden sollen. Darüber hinaus dürfen die privaten Leistungserbringer nicht wie bei der vorgesehenen Schiedsstellenregelung vergessen werden.“

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