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Bürokratische Milchmädchenrechnung FDP kritisiert Mehrbelastung von Grundbesitzern

Zu später Stunde hat Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag gestern eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes durchgewunken, mit der die bisherige Geltungsdauer von Naturschutzgebietsverordnungen von 20 Jahren entfristet wird. Dazu erklärt Dietmar Brockes, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

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„Das ist eine bürokratische Milchmädchenrechnung! CDU und Grüne erleichtern der Verwaltung das Leben, aber die Grundbesitzer bleiben auf der Strecke. Früher konnten Grundbesitzer von Naturschutzflächen darauf vertrauen, dass die Schutzbedürftigkeit ihrer Flächen alle 20 Jahre neu geprüft wird. Mit der neuen Regelung ist die Überprüfung nur noch eine Kann-Bestimmung für Behörden, keine Pflicht. Das bedeutet: Ändert sich der Zustand eines Schutzgebietes, müssen alle betroffenen Grundbesitzer nun selbst aktiv werden und eine Neubewertung beantragen. Das ist ein klarer Fall von Bürokratieabbau auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Angesichts des Klimawandels, der die Bedingungen vor Ort drastisch ändern kann, ist diese Änderung besonders problematisch. Es macht keinen Sinn, Eschen in einem Gebiet zu pflanzen, wo Eschentriebsterben herrscht, oder Weiden dort zu pflanzen, wo die Böden trocken sind!“

Schutzgebietsverordnungen konservieren lediglich einen Zustand. Der Gebietszustand kann jedoch nach 20 Jahren ein ganz anderer sein. Allein durch die klimatischen Veränderungen kann sich ein Schutzgebiet soweit verändern, dass es nicht mehr schützenswert ist, und dass Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr greifen. Dies trifft insbesondere auf Vorgaben im Wald zu. Gewünschte Baumarten sind häufig in den Schutzgebieten nicht mehr überlebensfähig. Ob der Eingriff in das Eigentum auch 20 Jahre nach Erstellung einer Verordnung noch eine entsprechende sachliche Grundlage hat, ist nicht nur zum Schutz des Eigentums geboten, sondern auch aus Behördensicht schlichtweg erforderlich. Sollte sich nach 20 Jahren herausstellen, dass ein Schutzzweck auf andere Weise erreichbar ist, muss dieser Erkenntnis Rechnung getragen werden.

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