Sieg für die Meinungsfreiheit OVG kippt Warnhinweise auf Büchern
FDP-Fraktion begrüßt klares Urteil zum Schutz freier Meinungsbildung
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem wegweisenden Beschluss entschieden, dass die Stadtbücherei Münster ihren Warnhinweis vor einem „umstrittenen Inhalt“ in einem Buch entfernen muss. Für die FDP-Landtagsfraktion NRW ist das Urteil ein starkes Signal für die Meinungsfreiheit und gegen staatlich gelenkte Meinungsvorgaben. Yvonne Gebauer, kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, erklärt: „Das Urteil ist ein Sieg für die freie Meinungsbildung in unserer Demokratie! Bibliotheken sind Orte der Vielfalt, nicht der Vorzensur. Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Bürgerinnen und Bürgern Bewertungen oder Warnungen mitzugeben, bevor sie sich eine eigene Meinung bilden.“
Bereits im Frühjahr hatte die FDP-Fraktion auf die fragwürdige Praxis in der Stadtbücherei Münster aufmerksam gemacht. Die städtische Einordnung von Buchexemplaren mit dem Hinweis „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt“ wurde von den Freien Demokraten scharf kritisiert, da sie eine abschreckende Wirkung auf Leserinnen und Leser entfalte und eine Vorverurteilung impliziere. „Derartige Warnhinweise sind ein gefährlicher Angriff auf die Offenheit des demokratischen Diskurses“, so Gebauer weiter. „Wir erwarten von öffentlichen Einrichtungen, dass sie die Neutralitätspflicht wahren und sich nicht zum politischen Schiedsrichter aufschwingen.“
Die Liberalen sehen das Urteil als Bestätigung ihrer kulturpolitischen Linie: Informationsfreiheit und Pluralität müssen auch im öffentlichen Raum uneingeschränkt gewährleistet sein.
Ansprechpartner
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Yvonne Gebauer
Sprecherin für Familie, Kinder und Jugend Sprecherin für Kultur Sprecherin im PUA „Kindesmissbrauch“ Sprecherin in der Kinderschutzkommission -
Saskia Fröhlich
Leiterin für Presse- und Medienarbeit sowie Pressesprecherin -
Nils Natho
Referent für Presse und Medien sowie Pressesprecher