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Dietmar Brockes

Herbe Niederlage für Energieministerin Mona Neubaur OVG Münster kippt neue Vorschrift im Landesplanungsgesetz

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat heute die Aussetzung einer Genehmigung für eine Windenergieanlage im Kreis Soest als „offensichtlich rechtswidrig“ eingestuft. Die neue Regelung im Landesplanungsgesetz, die von Energieministerin Mona Neubaur verantwortet wird, verstößt gegen Bundesrecht und wurde gerade erst eingeführt – nun ist sie bereits Geschichte. Rund 50 weitere Anlagen könnten betroffen sein. Dietmar Brockes, energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, kritisiert:

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„Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag blamiert sich vor Gericht. Wir haben die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung frühzeitig gewarnt – und jetzt bestätigt sich, dass das Vorgehen rechtlich unhaltbar ist. Ohne Not wurden die Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung gegen den Widerstand der Kommunen abgeschafft. Der ungesteuerte Zubau von Windenergieanlagen in den Regionen ist die Folge, der jetzt die Aufstellung der neuen Regionalpläne verzögert.

Die Landesregierung hat den Kommunen ohne Not die notwendigen Gestaltungsmöglichkeiten beim Windenergieausbau genommen – und wollte dies mehrfach durch offenkundig rechtswidrige Beschlüsse heilen. Schwarz-Grün hat damit heilloses Chaos verursacht. Die Energieversorgung braucht aber Klarheit und Akzeptanz! Der Ausbau der Windkraft wird ausgebremst, während Unternehmen und Bürger weiter unter hohen Energiekosten leiden. Das Urteil ist eine deutliche Niederlage für die Landesregierung und ein persönlicher Rückschlag für Ministerin Mona Neubaur.“

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