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FDP beantragt öffentliche Sondersitzung, reicht Große Anfrage ein Rechtsausschuss und Öffentlichkeit belogen: NRW-Justizminister Limbach ist untragbar

Nach Medienrecherchen soll NRW-Justizminister Benjamin Limbach Bewerber für den Präsidentenposten am Oberverwaltungsgericht in Münster zum Rückzug bewogen haben. Hierzu sagt Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW:

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„Die neuen Enthüllungen über das fragwürdige Verhalten von NRW-Justizminister Benjamin Limbach machen ihn in seinem Amt untragbar. Fachlich war Minister Limbach schon lange umstritten; den Rückhalt der Justiz in NRW hat er komplett verspielt. Limbach hat den Rechtsausschuss und die Öffentlichkeit belogen. Denn er hat, entgegen seiner Behauptung im Rechtsausschuss, massiv persönlich Einfluss auf die Besetzung des Präsidentenamtes genommen. Geht der Justizminister nicht von selbst, steht Ministerpräsident Hendrik Wüst in der Pflicht, ihn zu entlassen. Ein Rücktritt wäre nicht nur im Interesse der Glaubwürdigkeit dieser Landesregierung, auch unsere demokratische Wertebasis muss geschützt werden.“

NRW-Justizminister Limbach hatte zuvor auf lange andauernden Druck von Medien, Opposition und allgemeiner Öffentlichkeit seine umstrittenen Pläne für die Aufspaltung der Cum-Ex-Staatsanwaltschaft in Köln gekippt. Auch andere Ungereimtheiten hatten FDP und SPD mehrfach auf den Plan gerufen und drei Sondersitzungen des Rechtsausschusses im Landtag NRW ausgelöst. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Werner Pfeil, kündigt an:

„Wir werden heute den AntragFörmlicher Vorschlag, zu dem der Landtag einen Beschluss fassen soll. Jedes Mitglied des Landtags, jede Fraktion und jede Gruppe darf Anträge stellen; sie sind schriftlich einzubringen.Zum Glossareintrag auf eine vierte Sondersitzung des Rechtsausschusses zu den neuen Vorwürfen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach gemeinsam mit der SPD einreichen. Wir Freie Demokraten beantragen diese Sondersitzung als öffentliche Sitzung. Des Weiteren reichen wir kurzfristig eine Große AnfrageUmfangreiche schriftliche Anfrage einer Fraktion oder von sieben Abgeordneten an die Landesregierung. Die Regierung soll innerhalb eines Vierteljahres schriftlich antworten; eine Plenardebatte findet nur statt, wenn eine Fraktion oder ein Viertel der Abgeordneten sie beantragt.Zum Glossareintrag zu den Cum-Ex-Vorgängen rund um Minister Limbach ein.“

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