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Dr. Werner Pfeil

Verfassungswidriges Zurückhalten von Akten behindert Solingen-Aufklärung

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss V („Terroranschlag vom 23.08.2024“) hat am heutigen Dienstag den stellvertretenden Regierungssprecher des Landes Nordrhein-Westfalen vernommen. Dieser konnte zwar mitteilen, dass er persönlich Unterlagen zusammen gestellt habe – ob diese aber von der Staatskanzlei vollständig an den Untersuchungsausschuss weitergeleitet wurden und wie viel davon bei den Ausschussmitgliedern überhaupt ankam, konnte er nicht sagen.

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Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW im Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA)Ausschuss zur Aufklärung eines klar abgegrenzten Sachverhalts. Der Landtag kann ihn einsetzen und muss dies auf Antrag eines Fünftels seiner gesetzlichen Mitglieder tun; der Ausschuss erhebt die erforderlichen Beweise.Zum Glossareintrag V:

„Von der versprochenen Transparenz ist in diesem Untersuchungsausschuss nicht mehr viel übrig. Der stellvertretende Regierungssprecher konnte nicht mitteilen, wer seine Kommunikationsdaten geschwärzt hat und wer überhaupt im Hintergrund darüber entscheidet, Akten ‚rückzupriorisieren‘ oder ganz einfach nicht weiterzugeben. Da seine Handykommunikation zudem dem AusschussFachgremium, das der Landtag für die Dauer der Wahlperiode zur Vorbereitung seiner Beschlüsse einsetzt. Ausschüsse beraten überwiesene Gegenstände und geben dem Landtag in der Regel Beschlussempfehlungen.Zum Glossareintrag nur kryptisch vorlag, er jedoch keine Schwärzungen vorgenommen habe und ihm aufgrund der Vielzahl der Gespräche auch nicht mehr erinnerlich war, mit wem was besprochen wurde, gab es heute einmal mehr nicht die maximale Transparenz, die der Ministerpräsident für die Solingen-Aufklärung versprochen hat.

Der Untersuchungsausschuss stößt an die Grenze des Machbaren. Wenn Unterlagen immer noch nur in Etappen und ohne Vollständigkeitserklärung vorgelegt werden, können die Ausschussmitglieder nur eingeschränkt arbeiten. Das behindert die Aufklärung des Terroranschlags von Solingen. Wenn der Zeuge heute eines erklärt hat, dann dass nicht er, sondern die Staatskanzlei für die Nichtvorlage von Unterlagen verantwortlich ist. Was die Staatskanzlei zu verbergen hat und warum sie eineinhalb Jahre nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses noch immer nicht alle Unterlagen vorgelegt hat, ist nicht klar und wird nicht begründet. Diese Nichtvorlage von Akten ist und bleibt verfassungswidrig.“

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