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Alexander Steffen

Geltendes Aufenthaltsrecht überall in NRW umsetzen Land muss Verantwortung für Abschiebungen übernehmen

Die Antwort auf eine Kleine AnfrageSchriftliches Auskunftsverlangen eines einzelnen Mitglieds des Landtags an die Landesregierung. Es darf sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und höchstens fünf Unterfragen enthalten.Zum Glossareintrag der FDP-Landtagsfraktion NRW zeigt, wie dramatisch sich die Praxis bei Abschiebungen zwischen den einzelnen kommunalen Ausländerbehörden unterscheidet.

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Dazu erklärt Alexander Steffen, integrationspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Abschiebungen dürfen nicht von der Postleitzahl abhängen. Es wird immer klarer, dass geltendes Aufenthaltsrecht nicht überall in Nordrhein-Westfalen konsequent durchgesetzt wird. Die drastischen Unterschiede bei der Abschiebebilanz verschiedener Kommunen sind längst nicht mehr durch in Einzelfällen erklärbare Abschiebehindernisse zu erklären, sondern zeigen ein systematisches Problem. Ein funktionierender Rechtsstaat darf aber nicht vom politischen Willen der Kommune abhängen. Dass es sogar Großstädte gibt, in denen faktisch nicht abgeschoben wird, ist ein Skandal und ein Sicherheitsrisiko für Nordrhein-Westfalen. Die schwarz-grünen Sicherheitsversprechen nach dem Terroranschlag von Solingen werden in Wahrheit tagtäglich gebrochen. Ministerpräsident Wüst und die grüne Fluchtministerin Verena Schäffer dürfen dem nicht länger zuschauen.

Der Abschiebe-Flickenteppich zeigt einmal mehr: Damit der Rechtsstaat funktioniert, muss das Land die volle Verantwortung für alle Abschiebungen übernehmen. Ob jemand hier bleiben kann oder nicht, darf nur von geltendem Recht abhängen und nicht vom guten Willen oder den Personalkapazitäten der zuständigen kommunalen Ausländerbehörde. Die Kommunen müssen sich auf die Integration von Menschen mit Bleibeperspektive konzentrieren können. Und das Land muss dafür sorgen, dass Ausreisepflichtige Deutschland so schnell wie möglich verlassen, insbesondere Straftäter und Gefährder.“

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