Zum Inhalt springen
Dietmar Brockes

Waschanlagen sonntags öffnen Zehn Bundesländer machen es vor

Der Hauptausschuss des Landtags stimmt heute über den GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag der FDP-Landtagsfraktion NRW zur Änderung des Feiertagsgesetzes (Drucksache (DS)Amtliches Parlamentsdokument, etwa ein Gesetzentwurf, Antrag, eine Anfrage oder ein Ausschussbericht. Drucksachen werden verteilt, nummeriert und im Dokumentenarchiv des Landtags veröffentlicht.Zum Glossareintrag 18/14024) ab. Danach sollen Selbstwaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zwischen 12 und 20 Uhr öffnen dürfen. In anderen Ländern, darunter Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, ist das bereits möglich.

Details

Details

„Sonntagnachmittags das eigene Auto in einer Waschbox säubern – in zehn anderen Bundesländern geht das, auch in den Niederlanden oder in Belgien. In Nordrhein-Westfalen nicht. Hier ist die Autowäsche am Sonntag verboten. Unser Gesetzentwurf soll das ändern, mit ganz klaren Regeln: Gewaschen wird nur zwischen 12 und 20 Uhr, besonders geschützte Feiertage bleiben tabu und automatische Anlagen sind auf Gewerbe- und Industriegebiete beschränkt.

Die Expertenanhörung hat bestätigt: Selbstbedienungsanlagen laufen ohne Personal. Fällt eine Anlage aus, bleibt sie schlicht geschlossen. Der freie Sonntag geht durch unseren Vorschlag nicht verloren. Und der Bedarf ist da: In Ländern mit Sonntagswäsche wird rund ein Viertel mehr gewaschen. Gerade in den Grenzregionen haben nordrhein-westfälische Betreiber heute einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz jenseits der Grenze.

Eine Öffnung, wie wir Freie Demokraten sie vorschlagen, ist praktisch umsetzbar und trägt dem verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz Rechnung. Denn das Grundgesetz schreibt keine staatlich verordnete Untätigkeit vor. Wenn sich das Freizeitverhalten der Menschen ändert, darf und sollte der Gesetzgeber darauf reagieren, statt ihnen vorzuschreiben, wie sie ihren freien Tag zu verbringen haben. CDU und Grüne haben heute die Gelegenheit, einer maßvollen und vernünftigen Modernisierung zuzustimmen. Diese Chance sollten sie nutzen.“

Ansprechpartner

Ansprechpartner


NRW-Update Abonnieren Sie unseren Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden: zu den Themen, Ideen und Menschen, die Nordrhein-Westfalen voranbringen. Wir informieren Sie regelmäßig über unsere Arbeit im Landtag und Neuigkeiten des FDP-Landesverbandes NRW.

Jetzt anmelden zum Newsletter
  • Aktuell informiert
  • Direkt aus dem Landtag

Mehr zum Schwerpunkt: Minus fetter Staat

Dieser Inhalt ist Teil unseres Schwerpunkts „Minus fetter Staat“. Der Schwerpunkt bündelt alle politischen Themen, die Bürokratie abbauen, Steuern senken, Verwaltung modernisieren und Kommunen finanziell handlungsfähig machen.

„Minus fetter Staat“ ist einer von fünf Schwerpunkten, mit denen die FDP-Fraktion NRW das Comeback des Landes gestalten will.

Schwerpunkt

Minus fetter Staat

Ein Staat muss stark sein, wo er gebraucht wird – und schlank bleiben, wo er Freiheit, Fortschritt und Möglichkeiten von Menschen, Unternehmen und Kommunen blockiert.

In die Zwischenablage kopiert.