Betroffene brauchen Rechte – keinen weiteren Runden Tisch
Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von SPD und FDP.
Yvonne Gebauer
Der Landtag NRW hat heute über den gemeinsamen Antrag von SPD und FDP „Landeskommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt würdigen und ihre Empfehlungen gemeinsam umsetzen“ beraten. Darin fordern beide Fraktionen ein Landesaufarbeitungsgesetz, eine unabhängige Landesaufarbeitungskommission, einen ständigen Betroffenenrat und verlässliche Strukturen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Familien. CDU und Grüne haben sich dem Antrag nicht angeschlossen. Statt die Empfehlungen der gemeinsam eingesetzten Landeskommission umzusetzen, haben sie mehrheitlich beschlossen zunächst ein weiteres Gutachten einzuholen und einen Runden Tisch einzurichten.
Hierzu erklären Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher und Sprecher in der Kinderschutzkommission der SPD-Fraktion, sowie Yvonne Gebauer, familienpolitische Sprecherin und Sprecherin in der Kinderschutzkommission der FDP-Fraktion im Landtag NRW:
Dennis Maelzer (SPD):
„Die Landeskommission wurde gemeinsam eingesetzt, um konkrete Vorschläge für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt zu entwickeln. Betroffene, Wissenschaft und Fachpraxis haben schon geliefert. Besonders wichtig sind ein ständiger, unabhängiger Betroffenenrat und ein Recht auf Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Familien. Betroffene müssen dauerhaft Einfluss auf politische Entscheidungen erhalten. Außerdem brauchen sie auch im familiären Tatkontext professionelle Unterstützung – unabhängig davon, ob andere Familienmitglieder mitwirken.
CDU und Grüne haben heute stattdessen den nächsten Beratungsprozess beschlossen. Es fehlt längst nicht an Erkenntnissen oder Vorschlägen. Betroffene warten auf die Umsetzung der Kommissionsergebnisse, nicht auf einen weiteren Runden Tisch. Deshalb möchten wir gemeinsam mit den Fraktionen, die sich für die Kommission eingesetzt haben, Eckpunkte für den weiteren Prozess entwickeln – damit spätestens eine neue Landesregierung sofort mit der Umsetzung beginnen kann. Nur so werden wir der Arbeit der Kommission und der Betroffenen gerecht.“
Yvonne Gebauer (FDP):
„Das Kind ist immer unschuldig. Erlittenes Unrecht verschwindet nicht durch Schweigen, Verdrängen oder Wegsehen. Wir müssen dafür sorgen, dass geschehenes Unrecht aufgearbeitet, Verantwortung übernommen und den Betroffenen Gehör verschafft wird. Verantwortlichkeiten müssen aufgeklärt, strukturelle Versäumnisse erkannt und Konsequenzen gezogen werden. Aufarbeitung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für besseren Kinderschutz in der Zukunft.
Wer nach Abschluss der zweijährigen Arbeit der Landeskommission zunächst ein weiteres Gutachten und einen weiteren Runden Tisch fordert, muss erklären, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn er erwartet und warum die Betroffenen weiter auf verbindliche Rechte und unabhängige Aufarbeitungsstrukturen warten sollen. Nachdem die Landeskommission ihren Auftrag erfüllt und konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt hat, ist jetzt die Politik am Zug.“