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Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 23

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GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag der Landesregierung
Drucksache (DS)Amtliches Parlamentsdokument, etwa ein Gesetzentwurf, Antrag, eine Anfrage oder ein Ausschussbericht. Drucksachen werden verteilt, nummeriert und im Dokumentenarchiv des Landtags veröffentlicht.Zum Glossareintrag 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und FinanzausschussFachausschuss des Landtags für Haushalt und Finanzen. Haushaltsvorlagen der Landesregierung dürfen erst zur Abstimmung gestellt werden, wenn ihre Beratung in diesem Ausschuss abgeschlossen ist.Zum Glossareintrag
Drucksache 18/1906

Kapitel 06 050
Kulturförderung

Titelgruppe 65
Kultur und kreative Ökonomie/ Nachhaltigkeit/ Kulturhauptstadt

Titel 683 65
Zuschüsse an private Unternehmen

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 0 Euro
um 1.000.000 Euro
auf 1.000.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

0 Euro

Begründung:

Auch private Träger sollen sich adäquat mit Zukunftsthemen in Kunst und Kultur befassen können. So kann Kultur als aktivierende Kraft für die Gesellschaft über alle Träger hinweg wirken.

Im Kontext zunehmender gesellschaftlicher Komplexität wird ein resilientes Kultursystem benötigt, das sich lernend an die Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels anpasst. Dafür ist ein anderes Verständnis von kultureller Führung notwendig, das sich den aktuellen Transformationsbedürfnissen stellt und entsprechend sich verändernder Steuerungs-, Produktions- und Rezeptionsweisen aktiv an einem neuen Kulturverständnis arbeitet.

Ziel soll sein, dass neue Konzepte eine Grundlage für Innovationen in Organisationen darstellen und einen Beitrag zur positiven Transformation von Gesellschaften leisten können.

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Mehr zum Schwerpunkt: Minus fetter Staat

Dieser Inhalt ist Teil unseres Schwerpunkts „Minus fetter Staat“. Der Schwerpunkt bündelt alle politischen Themen, die Bürokratie abbauen, Steuern senken, Verwaltung modernisieren und Kommunen finanziell handlungsfähig machen.

„Minus fetter Staat“ ist einer von fünf Schwerpunkten, mit denen die FDP-Fraktion NRW das Comeback des Landes gestalten will.

Schwerpunkt

Minus fetter Staat

Ein Staat muss stark sein, wo er gebraucht wird – und schlank bleiben, wo er Freiheit, Fortschritt und Möglichkeiten von Menschen, Unternehmen und Kommunen blockiert.

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