Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 51
Details
Gesetzentwurf – Begriffserklärung anzeigen der Landesregierung
Drucksachen – Begriffserklärung anzeigen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Begriffserklärung anzeigen
Drucksache 18/1914
Kapitel 14 730
Förderung des Handwerks, insbesondere des Mittelstandes
Titelgruppe 67
Digitale Wirtschaft NRW
Titel 683 67
Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 6.420.000 Euro
um 280.000 Euro
auf 6.700.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
6.500.000 Euro
Begründung:
Viele Start-Ups in Nordrhein-Westfalen brauchen nach einem erfolgreichen Marktantritt Orientierung, Beratung und weitere Investoren, um ihre Geschäftstätigkeit weiter erfolgreich zu skalieren. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dafür ein eigenes Scale-Up-Programm ins Leben gerufen, bei dem ausgewählte Start-Ups in einem 18-monatigen Programm gefördert werden mit dem Ziel erfolgreich in internationalen Märkten zu wachsen und weitere Investoren zu gewinnen. Mit der Erhöhung des Ansatzes für 2023 soll mehr Start-Ups die Teilnahme am Scale-UP-Programm ermöglicht werden.
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Ansprechpartner
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Henning Höne
Fraktionsvorsitzender -
Marcel Hafke
Parlamentarischer Geschäftsführer Sprecher für Inneres