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Jeder Extremist ist Mist! Der Verfassungsschutzbericht 2023 für Nordrhein-Westfalen offenbart alarmierende Entwicklungen

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Innenminister Herbert Reul hat am 18. April 2024 den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vorgestellt. Der Bericht offenbart alarmierende Entwicklungen: Ein Anstieg radikaler Islamisten, zum Teil dramatisch angestiegene Extremismuszahlen in allen Bereichen und eine weiter deutliche Zunahme antisemitischer Vorfälle. Laut Innenminister Reul ist die Bedrohung durch Extremismus für unsere Demokratie höher als je zuvor.

Erschreckend und bedrückend zugleich: Insbesondere die Anzahl der Straftaten, die im Zusammenhang mit Antisemitismus stehen, ist von 106 Straftaten im Jahre 2022 auf 547 Taten im Jahre 2023 gestiegen. Diese Vielzahl antisemitischer Straftaten ist laut Innenministerium insbesondere auf den Terroranschlag der Hamas gegen den Staat Israel am 7. Oktober 2023 zurückzuführen.

Der Verfassungsschutzbericht 2023 dokumentiert darüber hinaus, dass der Islamismus in Nordrhein-Westfalen wieder auf dem Vormarsch ist. Hasspredigern aus der salafistischen Szene wird in bzw. über zahlreiche Institutionen eine Bühne geboten, ihre extremistischen Vorstellungen eines Islam zu verbreiten. Gerade Kinder und Jugendliche werden auf diese Weise fehlgeleitet und entwickeln falsche und gefährliche Vorstellungen über ihre Religion, den Islam.

Doch auch die Gefahren durch linksextreme und rechtsextreme Gruppierungen bedrohen unsere Demokratie, denn die Anzahl der registrierten Straftaten, die im Zusammenhang mit Linksextremismus oder Rechtsextremismus stehen, ist in etwa gleich hoch geblieben. Für die FDP-Landtagsfraktion ist klar: Jeder Extremist in Mist!

Der Verfassungsschutz hat die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), im Dezember 2023 als Verdachtsfall eingestuft und damit deutlich gemacht, dass unsere Demokratie durch gut organisierte Gruppen bedroht wird. Diesen Gruppen, die sich gegen unsere demokratische Grundordnung stellen, ist entschieden entgegenzutreten.

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Wehrhaftigkeit der Demokratie muss aufgrund der aktuellen Entwicklungen, die der Verfassungsschutzbericht 2023 dokumentiert, weiter gestärkt werden. Der Landtag muss daher im Rahmen einer Aktuelle StundeKurzfristig angesetzte Plenardebatte zu einem Thema von allgemeinem aktuellem Interesse. Voraussetzungen und Ablauf regelt § 95 der Geschäftsordnung des Landtags NRW.Zum Glossareintrag über den Inhalt des Verfassungsschutzberichtes 2023 beraten und dabei auch darüber diskutieren, welche – offenbar bisher unzureichenden –Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um den Extremismus in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zurückzudrängen.

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