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Dietmar Brockes

Energiewende in Gefahr CDU und Grüne riskieren Planungschaos und Klageflut FDP fordert Kurskorrektur

Im Wirtschaftsausschuss haben CDU und Grüne heute eine Änderung des Landesplanungsgesetzes durchgesetzt und damit erhebliche rechtliche und inhaltliche Bedenken von Experten vollkommen ignoriert. Die neue Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen könnte ein regelrechtes Chaos in der Planung von Windenergieprojekten nach sich ziehen und eine Flut von Klagen provozieren. Dietmar Brockes, energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, kritisiert das Vorgehen scharf:

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„Mit der neuen Regelung betoniert Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag das Planungschaos in der Windenergie. Die Behörden und Antragssteller stehen nun vor massiven Rechtsunsicherheiten. Es ist ein Rückgang bei Genehmigungen und beim Ausbau der Windenergie zu befürchten. In einer Zeit, in der wir aus Kohle und Kernkraft aussteigen, ist das ein herber Schlag gegen die Energiewende!“

Mit der Aussetzung von Genehmigungen blockieren CDU und Grüne den erforderlichen Zugang zur Windenergie für Wirtschaft und energieintensiven Mittelstand, bis die Regionalplanung abgeschlossen ist. Die Freien Demokraten fordern, dass die Koalition von dieser Übergangsregelung Abstand nimmt: „Wir benötigen dringend eine klare und rechtssichere Regelung, die den Ausbau der Windenergie fördert, statt ihn zu blockieren. CDU und Grüne müssen den Änderungsantrag zurückziehen“, so Brockes.

Die kontroverse Änderung betrifft den neuen Absatz 3 in §36 des Landesplanungsgesetzes. Diese Änderung ermöglicht es, die Genehmigung für Windenergieanlagen vorübergehend auszusetzen, wenn ein Projekt die Regionalplanung erheblich beeinträchtigt oder gar verhindert. Zahlreiche Experten bemängeln, dass solche Auswirkungen in der Praxis schwer nachweisbar sind und die Regelung somit Rechtsunsicherheit schafft. Die Übergangsregelung, die CDU und Grüne ohne Not durchdrücken, trifft insbesondere viele Bürgerenergiegenossenschaften hart. Die Regelung könnte deren Projekte stoppen, ohne dass eine effektive Entschädigung vorgesehen ist.

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