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Dr. Werner Pfeil

Cybercrime in NRW Justiz weit hinter Erfordernissen zurück – FDP drängt auf mehr Personal für Staatsanwaltschaften

Die FDP-Landtagsfraktion NRW fordert in einer neuen Initiative entschlossene Maßnahmen des Justizministeriums zur Bekämpfung von Cyberkriminalität. Angesichts der steigenden Zahl von Cyberverbrechen und der zunehmenden Professionalität der Tätergruppen fordert die Fraktion eine personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaften in NRW. „Die Situation ist alarmierend“, sagt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. „Die Polizei hat ihre Kapazitäten aufgestockt, doch die Justiz bleibt weit hinter den Erfordernissen zurück. Es ist unverantwortlich, dass Justizminister Dr. Benjamin Limbach hier auf Blindflug geht. Die Justiz wird zum Flaschenhals der Cybercrime-Bekämpfung!“

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Das Bundeslagebild „Cybercrime 2023“ zeigt eine deutliche Zunahme von Cyberverbrechen. In NRW wurden bereits spezielle Einheiten zur Bekämpfung von Internetkriminalität eingerichtet, doch ohne ausreichende personelle Kapazitäten in der Justiz bleiben viele Fälle unbearbeitet. „Diese Bemühungen der Polizei laufen ins Leere, wenn die Staatsanwaltschaften nicht mithalten können“, kritisiert Pfeil. Die FDP fordert daher, dass die Landesregierung unverzüglich Daten zu Cybercrime-Fällen und den Personalbedarf der Staatsanwaltschaften erhebt. „Nur so können wir sicherstellen, dass Täter nicht ungestraft davonkommen“, betont Pfeil.

Besonders kritisch sieht die FDP-Fraktion die Situation bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW). „Es ist inakzeptabel, dass nur wenige Staatsanwälte mit unzureichenden Ressourcen für Tausende Ermittlungsverfahren zuständig sind“, so Pfeil. „Das Justizministerium darf notwendige Maßnahmen nicht von der Haushaltslage abhängig machen. Der Noch-Justizminister wird wieder einmal seinen Aufgaben nicht gerecht“, schließt Pfeil.

Die Liberalen fordern die Landesregierung auf, landesweit Daten zu Cybercrime-Fällen zu erheben, den tatsächlichen Personalbedarf bei den Staatsanwaltschaften festzustellen und die Stellen in den Staatsanwaltschaften im Haushalt 2025 entsprechend dem Bedarf aufzustocken. Diese Maßnahmen sollen die Grundlage schaffen, um die wachsenden Herausforderungen im Bereich Cyberkriminalität effektiv zu bewältigen.

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