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Dr. Werner Pfeil

Kürzung der Rechtspfleger-Studienplätze in Nordrhein-Westfalen verhindern!

Ab dem Studienjahr 2026/27 plant die schwarz-grüne NRW-Landesregierung eine Reduzierung der Studienplätze im Rechtspflegerdienst. Bisher beginnen jährlich 350 Anwärterinnen und Anwärter das Studium für die Laufbahngruppe 2.1. Den aktuellen Bedarfsberechnungen der Oberlandesgerichte zufolge, die den Vorgaben des LandeshaushaltGesetzlich beschlossener Finanzplan des Landes für ein Haushaltsjahr. Er legt die erwarteten Einnahmen, die zulässigen Ausgaben und die Kreditermächtigungen fest; über das Haushaltsgesetz entscheidet der Landtag.Zum Glossareintrag folgen, soll die Zahl der Studienplätze um 92 auf 258 Plätze reduziert werden. Die FDP-Landtagsfraktion NRW bringt daher in dieser Woche einen AntragFörmlicher Vorschlag, zu dem der Landtag einen Beschluss fassen soll. Jedes Mitglied des Landtags, jede Fraktion und jede Gruppe darf Anträge stellen; sie sind schriftlich einzubringen.Zum Glossareintrag in den Landtag ein, um die Streichung der Studienplätze zu stoppen.

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Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Es ist verantwortungslos, erneut Sparmaßnahmen auf Kosten des Nachwuchses in der Justiz auszutragen. Schon bei der Streichung der Referendarstellen vor zwei Jahren haben sich unmittelbar die negativen Folgen in Form von jahrelangen Wartezeiten gezeigt. Es ist scheinheilig, dass NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach immer wieder betont, wie sehr ihm die Ausbildung des juristischen Nachwuchses am Herzen liege – dann aber erst bei den Referendarstellen und nun auch noch bei den Studienplätzen im Rechtspflegerdienst kürzt.

Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Nordrhein-Westfalen arbeiten jetzt schon am Limit. Die Belastung liegt in der Praxis bei bis zu 120 Prozent. Die Belastung der NRW-Justiz insgesamt wird in den kommenden Jahren schon aufgrund des demografischen Wandels absehbar steigen: Allein von 2025 bis 2030 werden rund 5.000 Beschäftigte planmäßig in den Ruhestand treten. Dass aktuell nicht alle Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger besetzt werden können, kann kein Grund für die Streichung der Studienplätze sein, die das Nachwuchsproblem in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen würde. Im Gegenteil muss die Konsequenz sein, die Werbemaßnahmen für die Arbeit in der nordrhein-westfälischen Justiz zu verbessern und die Attraktivität des Berufs zu steigern. Gerade das Kürzen bei der Ausbildung richtet den größten langfristigen Schaden für den Rechtsstaat in Nordrhein-Westfalen an.

Wir Freie Demokraten fordern daher die Landesregierung auf, die Kürzungspläne zu verwerfen. Wir brauchen stattdessen eine echte Personaloffensive für unsere Justiz, die die tatsächlichen Bedarfe endlich berücksichtigt. Die vielfältigen Berufsbilder in der Justiz müssen bekannt und attraktiv gemacht werden, um für die Zukunft die Funktions- und Leistungsfähigkeit unseres Rechtsstaats zu sichern.“

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