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Dr. Werner Pfeil

Licht ins Dunkel – Justizminister Limbach steht im Zentrum schwerwiegender Widersprüche

Im Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA)Ausschuss zur Aufklärung eines klar abgegrenzten Sachverhalts. Der Landtag kann ihn einsetzen und muss dies auf Antrag eines Fünftels seiner gesetzlichen Mitglieder tun; der Ausschuss erhebt die erforderlichen Beweise.Zum Glossareintrag (PUA) IV zur Besetzung der OVG-Präsidentenstelle Münster steht heute Justizminister Dr. Benjamin Limbach als Zeuge im Fokus. Die FDP-Landtagsfraktion NRW erwartet von seiner Aussage Aufklärung zu einer Vielzahl gravierender Unstimmigkeiten im Verfahren. „Der Eindruck politischer Einflussnahme auf ein hochsensibles Justizbesetzungsverfahren steht wie ein Schatten über diesem Fall“, erklärt Dr. Werner Pfeil, Sprecher der FDP-Fraktion im PUA IV. „Es geht um mehr als juristische Feinheiten – es geht um das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und die Integrität politischer Entscheidungsprozesse.“

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Laut bisherigen Aussagen im AusschussFachgremium, das der Landtag für die Dauer der Wahlperiode zur Vorbereitung seiner Beschlüsse einsetzt. Ausschüsse beraten überwiesene Gegenstände und geben dem Landtag in der Regel Beschlussempfehlungen.Zum Glossareintrag ergeben sich schwerwiegende Widersprüche zwischen der Darstellung des Justizministers und der Angaben anderer Beteiligter – insbesondere des unterlegenen Bewerbers Dr. Günther. „Der Minister wird sich erklären müssen: Haben wir es mit einem unglücklichen Missverständnis zu tun oder mit einer bewussten Täuschung?“, so Pfeil. „Wenn Aussagen zur Wahrheitspflicht, zur Chancengleichheit und zur politischen Neutralität nicht zusammenpassen, steht nicht nur eine Personalentscheidung, sondern das Ansehen einer ganzen Institution auf dem Spiel.“

  • die Frage nach der vollständigen Vorlage relevanter Unterlagen an die Gerichte,
  • die Rolle von Ministerialbeamten in Schriftsätzen zugunsten einzelner Bewerber unter dem Stichwort Chancengleichheit,
  • die undurchsichtige Bewertung und (Un-) Vergleichbarkeit der Bewerber im derzeitigen Auswahlsystem
  • sowie mögliche politische Vorfestlegungen, die der Neutralitätspflicht des Ministers widersprechen würden.

„Wir verlangen nichts weiter als Transparenz und Wahrhaftigkeit – das schuldet der Minister nicht nur dem Parlament, sondern den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes“, betont Pfeil. „Es kann nicht sein, dass das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz durch intransparente Verfahren und widersprüchliche Aussagen erschüttert wird.“

Der Untersuchungsausschuss IV war vom Landtag Nordrhein-Westfalen eingesetzt worden, um das Verfahren zur Besetzung der Spitzenposition am Oberverwaltungsgericht Münster umfassend zu beleuchten. Die heutige Zeugenvernehmung von Justizminister Limbach gilt als entscheidender Meilenstein in der Aufarbeitung.

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