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Marc Lürbke

Freiheit braucht Kontrolle Lürbke mahnt Augenmaß beim neuen Verfassungsschutzgesetz NRW an

Die FDP-Landtagsfraktion NRW reagiert mit einer ersten kritischen Einordnung auf den GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag der Landesregierung zur Neuordnung des Verfassungsschutzgesetzes. Auch wenn ein Update längst überfällig ist, mahnen die Freien Demokraten zur Sorgfalt bei der Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen und Bürgerrechten. „Ein Update für den Verfassungsschutz ist richtig und notwendig – aber nicht um jeden Preis“, betont Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

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„Wir erkennen an, dass das Gesetz viele gute und richtige Ansätze enthält – etwa die Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mehr Klarheit bei Begrifflichkeiten und eine richterliche Vorabkontrolle bei besonders sensiblen Maßnahmen.“ Dennoch sei Zurückhaltung geboten: „Wir reden hier über Hunderte Seiten Gesetzestext mit teils weitreichenden Eingriffen in die Grundrechte. Die automatisierte Auswertung von Daten, die Quellen-TKÜ oder verdeckte Wohnraumüberwachung sind keine Nebensächlichkeiten – sie greifen tief in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein. Hier kommt es buchstäblich auf jedes Wort im Gesetz an“, so Lürbke weiter.

Zugleich unterstreichen die Freien Demokraten, dass sich auch die Arbeit des Verfassungsschutzes wandeln muss: „Angesichts hybrider Bedrohungen, ausländischer Spionageaktivitäten und digitaler Radikalisierung braucht der Verfassungsschutz moderne, technisch zeitgemäße Werkzeuge“, so Lürbke. „Die Sicherheitslage hat sich verändert – das muss sich auch im gesetzlichen Instrumentarium widerspiegeln. Wer unseren Rechtsstaat schützen will, darf ihn aber nicht unterminieren.“ Daher sei entscheidend, dass neue Eingriffsbefugnisse nicht nur effizient, sondern auch rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden.

Die FDP-Fraktion kündigt eine weiterhin intensive Prüfung und eine fundierte AnhörungEin Ausschuss kann Sachverständige, andere Auskunftspersonen und insbesondere Vertretungen betroffener Interessen anhören, um seine Beratungen fachlich vorzubereiten.Zum Glossareintrag mit Expertinnen und Experten an. „Es geht nicht nur um technische Fragen, sondern um ein sensibles Spannungsfeld: Aufklärungsinteresse versus Freiheitsrechte. Unsere rote Linie bleibt die Verfassung. Sicherheit braucht Rechtsstaatlichkeit – und keine Überreaktion auf digitale Herausforderungen“, sagt Lürbke. Der Liberale zieht Fazit für die FDP-Fraktion: „Wir begrüßen den Reformwillen – aber wir mahnen zur rechtlichen Präzision und politischen Zurückhaltung. Nur rechtssichere, klar kontrollierte und verhältnismäßige Befugnisse sind ein echtes Sicherheits-Update.“

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