Häftlinge als Haushaltshilfe NRW-Justiz braucht klare Grenzen statt Grauzonen
NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Grüne) hat bestätigt, dass in Nordrhein-Westfalen Justizbedienstete Häftlinge zu geringen Tagessätzen etwa für Gartenarbeiten in ihren Privathaushalten beauftragen dürfen. Dazu bedarf es lediglich einer Zustimmung der Anstaltsleitung. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW erscheinen solche Aufträge gerade vor dem Hintergrund der aktuell zahlreichen Korruptionsvorwürfe in NRW-Gefängnissen fragwürdig.
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Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, sagte der Siegener Zeitung:
„Angesichts der massiven Korruptionsvorwürfe in nordrhein-westfälischen Gefängnissen muss man sich schon fragen, ob es wirklich klug ist, wenn Gefangene private Aufträge für Justizbedienstete erledigen dürfen. Wo Abhängigkeiten und persönliche Nähe entstehen können, reichen ein Formular und die Unterschrift der Anstaltsleitung als Kontrolle bisweilen nicht aus. Minister Limbach muss jetzt erklären, wie häufig solche privaten Aufträge vorkommen und wie wirksam sie tatsächlich kontrolliert werden. Gerade jetzt braucht der Justizvollzug klare Grenzen statt Grauzonen. Wer das Vertrauen in den Rechtsstaat schützen will, muss schon den Anschein von Abhängigkeiten und möglicher Vorteilsnahme vermeiden.“
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