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Dr. Werner Pfeil

Rechtsstaatlich bedenkliche Nutzung von App-Standortdaten durch NRW-Ermittlungsbehörden

In der Antwort auf eine Kleine AnfrageSchriftliches Auskunftsverlangen eines einzelnen Mitglieds des Landtags an die Landesregierung. Es darf sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und höchstens fünf Unterfragen enthalten.Zum Glossareintrag der FDP-Landtagsfraktion NRW bestätigt die Landesregierung erstmals einen konkreten Einsatz kommerzieller App-Standortdaten durch die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen.

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Diese Daten stammen beispielsweise aus Wetter-Apps und werden von Datenanbietern eigentlich zu Werbezwecken vertrieben. Brisant ist neben dem konkret bestätigten Fall, dass weitere Nutzungen solcher Daten wegen fehlender Dokumentation gar nicht sicher nachvollzogen werden können.

Gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger erklärte Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Ermittlungsbehörden dürfen sich sensible Bewegungsdaten nicht durch die Hintertür des Werbemarktes beschaffen. Dass die NRW-Justiz solche Daten bereits genutzt hat, die Landesregierung wegen fehlender gesonderter Erfassung aber keinen Überblick über mögliche weitere Fälle besitzt, ist rechtsstaatlich bedenklich.

Justizminister Benjamin Limbach muss für vollständige Transparenz sorgen: Künftig muss jeder Einsatz dokumentiert werden. Für die Nutzung in klar definierten Einzelfällen, etwa bei einer Gefahr des Täters für die Allgemeinheit, muss es eine klare Rechtsgrundlage geben.“

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