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FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel

Schwarz-Grün hält am Pauschalverdacht gegen Beamte fest

In der heutigen gemeinsamen Sitzung von fünf Fachausschüssen wurde die Beschlussempfehlung zum neuen Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet. Trotz Nachbesserungen bleiben aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion die zentralen Kritikpunkte bestehen, insbesondere die Beweislastumkehr – wenn auch in abgeschwächter Form – sowie die einjährige Beschwerdefrist.

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Dazu erklärt Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Auch nach den heutigen Änderungen bleibt das schwarz-grüne Vorhaben ein Misstrauensgesetz gegen den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen. Unsere Hauptkritikpunkte gelten weiterhin: Die im Gesetz angelegte Beweislastumkehr bei einjähriger Beschwerdefrist bleibt bestehen, auch wenn sie jetzt einen Tatsachenvortrag und eine Wahrscheinlichkeitsannahme von über 50 Prozent erfordert. Ob diese überwiegende Wahrscheinlichkeit vorliegt, bleibt am Ende eine richterliche Würdigung des Einzelfalls – objektiv messen lässt sich eine 50-Prozent-Schwelle bei solchen Vorwürfen nicht.

Das bedeutet unverändert: Diskriminierungsvorwürfe müssen nicht als bewiesen gelten, sondern nur als überwiegend wahrscheinlich angenommen werden. Damit dürften in den allermeisten Zweifelsfällen Rechtsfolgen und Entschädigungsleistungen auch dann entstehen, wenn real gar keine Diskriminierung stattgefunden hat. Beamte haben diesen Pauschalverdacht nicht verdient und wehren sich berechtigterweise weiterhin dagegen.“

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