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Susanne Schneider

Lena Teschlade und Susanne Schneider: Schwarz-Grün missachtet sehenden Auges parlamentarische Rechte

Zur heutigen Abstimmung zum GesetzentwurfAusformulierter Vorschlag für ein neues Gesetz oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens sieben Abgeordneten unterzeichnet sein und werden grundsätzlich in zwei, in bestimmten Fällen in drei Lesungen beraten.Zum Glossareintrag „Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen sowie zur Novellierung landesrechtlicher Vorschriften über den öffentlichen Gesundheitsdienst und den Arbeitsschutz“ (Drucksache (DS)Amtliches Parlamentsdokument, etwa ein Gesetzentwurf, Antrag, eine Anfrage oder ein Ausschussbericht. Drucksachen werden verteilt, nummeriert und im Dokumentenarchiv des Landtags veröffentlicht.Zum Glossareintrag 18/10841) in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag NRW erklären Lena Teschlade, Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Susanne Schneider, Sprecherin für Arbeit, Gesundheit und Soziales der FDP-Fraktion im Landtag NRW:

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„Die schwarz-grüne Koalition missachtet sehenden Auges und ohne erkennbaren Grund parlamentarische Rechte. Keine 24 Stunden vor dem AusschussFachgremium, das der Landtag für die Dauer der Wahlperiode zur Vorbereitung seiner Beschlüsse einsetzt. Ausschüsse beraten überwiesene Gegenstände und geben dem Landtag in der Regel Beschlussempfehlungen.Zum Glossareintrag erhalten die Fraktionen den Änderungsantrag zum Gesetz zum Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz. Drei Seiten Änderungen und kaum Zeit zur Beratung und Prüfung. Dies ist mehr als nur schlechter Stil. Das ist eine Missachtung demokratischer Gepflogenheiten und parlamentarischer Rechte. Dass der Gesetzentwurf zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW in dieser Form Konnexitätsprobleme aufweist, weiß die schwarz-grüne Koalition mindestens seit der AnhörungEin Ausschuss kann Sachverständige, andere Auskunftspersonen und insbesondere Vertretungen betroffener Interessen anhören, um seine Beratungen fachlich vorzubereiten.Zum Glossareintrag am 16. Januar 2025, bei der der Städtetag eine Klage in den Raum gestellt hat. Trotzdem wollte sie den Gesetzentwurf im Ausschuss im März 2025 durchbringen. Auf unsere Bitte wurde der Gesetzentwurf von der Tagesordnung genommen und im April wiederum von der Koalition dann selbst geschoben. Die vorgeschobene Zeitnot, die CDU und Grüne nun im Ausschuss kundtun, haben sie selbst zu verantworten. Statt den Sachverhalt angemessen zu klären, wird auf Biegen und Brechen versucht, den Gesetzentwurf durchzupeitschen. Dass dies parlamentarische Rechte untergräbt, wird billigend in Kauf genommen.“

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