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Dr. Werner Pfeil

Verfassungsbruch statt maximaler Transparenz Schwarz-grüne Aufklärungsblockaden nach Solingen-Anschlag verurteilt

Heute entschied der Verfassungsgerichtshof NRWUnabhängiges Verfassungsorgan und Gericht des Landes Nordrhein-Westfalen. Es entscheidet unter anderem über Organstreitigkeiten, Normenkontrollen, Wahlprüfungsbeschwerden sowie kommunale und individuelle Verfassungsbeschwerden.Zum Glossareintrag in Münster über zwei Organstreitverfahren (Az.: 6/25 und 60/25) aus dem Bereich des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Terroranschlag vom 23.08.2024“ (Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA)Ausschuss zur Aufklärung eines klar abgegrenzten Sachverhalts. Der Landtag kann ihn einsetzen und muss dies auf Antrag eines Fünftels seiner gesetzlichen Mitglieder tun; der Ausschuss erhebt die erforderlichen Beweise.Zum Glossareintrag V). Beide Verfahren wurden von den Abgeordneten von SPD und FDP eingebracht, nachdem wiederholt Beweisanträge beider Fraktionen im Untersuchungsausschuss durch die Regierungsmehrheit von CDU und Grünen abgelehnt wurden. Der Verfassungsgerichtshof entschied nun in beiden Verfahren, dass die Ablehnungen verfassungswidrig waren.

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Lisa Kapteinat:

„Für Ministerpräsident Hendrik Wüst ist das Urteil eine Zäsur. Er versprach nach dem furchtbaren Anschlag vom 23.08.2024 ‚maximale Transparenz‘ – doch es folgte der wiederholte Verfassungsbruch seiner Regierungsfraktionen. CDU und Grüne haben im Untersuchungsausschuss mehrfach versucht, die Aufklärung zu verschleppen oder zu verhindern. Eine kalkulierte und verfassungswidrige Taktik, die im absoluten Widerspruch zum Transparenzversprechen des Ministerpräsidenten steht.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster macht außerdem klar: Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss bleibt ein wirksames Kontrollgremium. CDU und Grüne haben versucht, ihr unbequeme Beweisanträge abzulehnen – rechtswidrig, wie nun klar ist. Es ist gut, dass die schwarz-grüne Aufklärungsblockade heute höchstrichterlich verurteilt wurde.

Wir erwarten, dass CDU und Grüne das Urteil ernst nehmen und mit dem unsäglichen Taktieren im Untersuchungsausschuss aufhören. Das sind sie den Opfern des Attentats und ihren Angehörigen schuldig.“

Dr. Werner Pfeil:

„Der Verfassungsgerichtshof hat heute die schwarz-grüne Aufklärungsblockade gestoppt. Die Mehrheit von CDU und Grünen hat verfassungsmäßige Rechte der Abgeordneten verletzt und damit die parlamentarische Kontrolle im PUA V behindert. Das Urteil macht klar: Auch Unterlagen des Landtagspräsidenten und dienstliche Kommunikation über private Geräte dürfen der Aufklärung nicht entzogen werden.

Ministerpräsident Wüst hat maximale Transparenz versprochen – geliefert wurde maximale Intransparenz. Wir haben die abgelehnten Beweisanträge unmittelbar nach der Urteilsverkündung erneut eingereicht. Jetzt müssen CDU und Grüne das Urteil ernst nehmen, die AntragFörmlicher Vorschlag, zu dem der Landtag einen Beschluss fassen soll. Jedes Mitglied des Landtags, jede Fraktion und jede Gruppe darf Anträge stellen; sie sind schriftlich einzubringen.Zum Glossareintrag annehmen und die Landesregierung muss alle ausstehenden Akten vollständig liefern. Schluss mit Verzögerungstaktik – der PUA muss seinen Auftrag noch in dieser Legislatur erfüllen können.“

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Ein Staat muss stark sein, wo er gebraucht wird – und schlank bleiben, wo er Freiheit, Fortschritt und Möglichkeiten von Menschen, Unternehmen und Kommunen blockiert.

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