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Dr. Werner Pfeil

Limbach verstößt gegen Europarecht Unzulässige Datenspeicherung in Staatsanwaltschaften

Zum wiederholten Mal hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) in ihrem jüngsten Bericht moniert, dass ihr die Kontrolle darüber verwehrt wird, ob die Staatsanwaltschaften ihren Datenschutzpflichten nachkommen – obwohl diese Kontrolle eindeutig gesetzlich vorgesehen ist. Insbesondere die mögliche flächendeckende Speicherung der Daten nachweislich Unschuldiger in den Staatsanwaltschaften stellt einen Verstoß gegen EU-Recht dar. Gegenüber dem Rechtsausschuss des Landtags teilte Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Grüne) in dieser Woche mit, hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet zu haben – aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW ein völlig unzureichender Schritt.

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„Die Daten unschuldig Verfolgter müssen unverzüglich von den Staatsanwaltschaften gelöscht werden und dürfen nicht weiter gespeichert und in der Strafverfolgung genutzt werden. Die Landesdatenschutzbeauftragte muss feststellen können, ob dagegen in Nordrhein-Westfalen verstoßen wird. Es ist ein untragbarer Zustand, dass der grüne NRW-Justizminister diese gesetzlich vorgesehene unabhängige Kontrolle seit Jahren mutwillig verhindert. Offenbar will der Minister weiter mit klebrigen Fingern Daten speichern, die eindeutig zu löschen sind – ein klarer Verstoß gegen das Europarecht!

Auch nachdem im Mai dieses Jahres eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss zu dem klaren Ergebnis kam, dass die aktuelle Praxis rechtswidrig ist, macht der Minister noch immer keine Anstalten, einen rechtstreuen Zustand herzustellen. Stattdessen versteckt er sich hinter einer Arbeitsgruppe ohne klar definierten oder gar gesetzlichen Auftrag. Einen jahrelang andauernden, offensichtlich rechtswidrigen Zustand beendet man nicht durch eine Arbeitsgruppe, sondern indem man sich an Recht und Gesetz hält. Minister Limbach muss auf den Boden des Grundgesetzes und des Europarechts zurückkehren. Ein Justizminister, der wissentlich dagegen verstößt, ist nicht tragbar.“

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