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Belgien macht den Atomausstieg rückgängig Was bedeutet das für die Sicherheit, Umwelt und Energieversorgung in NRW?

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Am 15. Mai 2025 hat das belgische Parlament mit großer Mehrheit beschlossen, den Atomausstieg des Landes vollständig rückgängig zu machen und künftig stärker auf Kernenergie zu setzen. Neben dem geplanten Neubau von Kernkraftwerken soll nun auch die Laufzeit vier bestehender Reaktoren – darunter Tihange 3 und Doel 4 – um zehn Jahre bis 2035 verlängert werden. Ursprünglich war die Abschaltung in diesem Jahr vorgesehen.

Diese Entscheidung hat grenzüberschreitende Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen, insbesondere auf den westlichen Landesteil und das Aachener Grenzgebiet. Das Kernkraftwerk Tihange liegt nur etwa 60km von Aachen entfernt. Besorgniserregend ist insbesondere, dass die nun weiterbetriebenen belgischen Reaktoren größtenteils aus den 1970er und 80er Jahren stammen und immer wieder durch Störfälle, kritische Mängel und gravierende Schäden auffallen. Den Bürgerinnen und Bürgern in der Region ist dies schon seit längerem schmerzlich bewusst, sie erreichten durch massive Proteste im Jahr 2017 bereits die Abschaltung des besonders maroden Reaktors Tihange.

Durch die Richtungswende in der belgischen Atompolitik besteht nun erneut große Verunsicherung und Sorge im nordrhein westfälischen Grenzgebiet. Die Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag hat sich zwar in der Vergangenheit wiederholt gegen Laufzeitverlängerungen ausgesprochen und betont, dass „die Kernenergie eine Risikotechnologie ist, deren Gefahren nicht an Staatsgrenzen haltmachen“, konkrete Maßnahmen erwägt die Landesregierung trotz der verschärften Risikolage aktuell aber nicht. Sie verweist lediglich in einer Stellungnahme darauf, dass die bestehenden Katastrophenschutzpläne in NRW vollumfänglich fortbestehen.

Um die Sicherheit für die Bevölkerung auf nordrhein-westfälischem Gebiet weiterhin zu gewährleisten, darf jedoch nicht allein auf vorhandene Notfallpläne vertraut werden. Vielmehr müssen diese angesichts der aktuellen Entwicklung dringend überprüft und überarbeitet werden. Die Bevölkerung ist zeitnah über entsprechende Maßnahmen des Notfallschutzes zu informieren, insbesondere hinsichtlich der Lagerung, Verteilung und Einnahme von Kaliumiodidtabletten für den radiologischen Notfall. Im Rahmen einer Aktuelle StundeKurzfristig angesetzte Plenardebatte zu einem Thema von allgemeinem aktuellem Interesse. Voraussetzungen und Ablauf regelt § 95 der Geschäftsordnung des Landtags NRW.Zum Glossareintrag muss das Parlament daher die Auswirkungen der belgischen Entscheidung und die notwendige Reaktion der Landesregierung transparent und öffentlich erörtern.

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