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Dietmar Brockes

Gegen Ratten helfen keine ideologischen Verbote

Nach der heutigen AnhörungEin Ausschuss kann Sachverständige, andere Auskunftspersonen und insbesondere Vertretungen betroffener Interessen anhören, um seine Beratungen fachlich vorzubereiten.Zum Glossareintrag im AusschussFachgremium, das der Landtag für die Dauer der Wahlperiode zur Vorbereitung seiner Beschlüsse einsetzt. Ausschüsse beraten überwiesene Gegenstände und geben dem Landtag in der Regel Beschlussempfehlungen.Zum Glossareintrag für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume sieht die FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen ihren AntragFörmlicher Vorschlag, zu dem der Landtag einen Beschluss fassen soll. Jedes Mitglied des Landtags, jede Fraktion und jede Gruppe darf Anträge stellen; sie sind schriftlich einzubringen.Zum Glossareintrag zur wirksamen Rattenbekämpfung (Drs. 18/15916) klar bestätigt.

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„Wer Rodentizide für den privaten Gebrauch verbieten will, verkennt die Realität vor Ort. Unsere Sachverständige hat deutlich gemacht: Eine gleich wirksame Alternative gibt es derzeit schlicht nicht und ein Verbot schafft mehr Risiken, als es verhindert. Mechanische Alternativen wie Fallen reichen flächendeckend nicht aus, Schädlingsbekämpfer sind vielerorts schon am Limit. Hunderttausende weitere Fälle pro Jahr allein über Fachbetriebe abzufangen, ist vollkommen unrealistisch.

Risiken sind bereits heute durch strenge Regeln wie Beratungspflichten, Selbstbedienungsverbot oder gesicherte Köderboxen deutlich minimiert. Wer diese Realität ignoriert und dennoch ein Totalverbot fordert, schützt weder Umwelt noch Gesundheit, sondern nimmt steigende Rattenpopulationen, höhere Gesundheitsrisiken und soziale Schieflagen billigend in Kauf. Der Verweis auf fehlende Befallsdaten ist kein Argument für Untätigkeit. Nordrhein-Westfalen mit seinen urbanen Ballungsräumen braucht praktikable Lösungen, keine ideologischen Verbote.

Wir Freie Demokraten fordern deshalb weiter eine verantwortungsvolle Doppelstrategie: regulierten Zugang zu wirksamen Bekämpfungsmitteln für Privatpersonen erhalten und parallel Prävention, Monitoring und Profi-Kapazitäten ausbauen. Die Anhörung hat klar gezeigt: Unser Antrag ist sachlich fundiert, praxisnah und zielführend. Wer Mensch, Umwelt und Eigentum schützen will, muss wirksame Rattenbekämpfung ermöglichen, nicht verhindern.“

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