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Cover zum Thema Windkraft

Ausbau Erneuerbarer Energien in NRW Statt Beschleunigung droht Planungswirrwarr

Die Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag hat ihre Verordnung für die zweite Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Zur heutigen Sachverständigenanhörung im AusschussFachgremium, das der Landtag für die Dauer der Wahlperiode zur Vorbereitung seiner Beschlüsse einsetzt. Ausschüsse beraten überwiesene Gegenstände und geben dem Landtag in der Regel Beschlussempfehlungen.Zum Glossareintrag für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sagt Dietmar Brockes, energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

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„Statt Beschleunigung droht Planungswirrwarr, so ist der Entwurf nicht zustimmungsfähig! Die Landesregierung muss den Entwurf zurückziehen und nachbessern. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen ist erst dann zuverlässig im Sinne der Bundesziele garantiert, wenn die dafür benötigten Flächen durch rechtskräftige Regionalpläne gesichert sind. Dafür braucht es einen sauberen, rechtssicheren Verordnungsentwurf für eine Änderung des Landesentwicklungsplans der für alle Betroffenen Klarheit und Planungssicherheit schafft. Die Wirtschaft braucht die Energie, die Städte und Gemeinden wollen sorgenfrei den Zubau auf ihren Gebieten steuern und die Windkraftprojektierer brauchen Klarheit, wo neue Anlagen hingestellt werden können. Diese Vorgaben erfüllt der Entwurf der Landesregierung leider nicht. Die Sachverständigen haben heute inhaltliche und vor allem rechtliche Zweifel an Teilen des Entwurfs geäußert.“

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