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Dietmar Brockes

Jagdrecht Wolfsmanagement muss im Ernstfall funktionieren

Die FDP-Landtagsfraktion NRW fordert in einem Änderungsantrag zur Novelle des Landesjagdgesetzes mehr Rechtssicherheit, klare Zuständigkeiten und schnellere Verfahren bei der Entnahme von Problemwölfen, die Weidetiere gefährden.

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Gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger betonte Dietmar Brockes, Sprecher für Umwelt und Landwirtschaft der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Seit Langem fordern wir, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Jetzt erkennt endlich auch die Landesregierung an, dass der Wolf aktiv gemanagt werden muss. Statt aber klare Regeln zu schaffen, schiebt Schwarz-GrünBezeichnung für die seit 2022 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen getragene Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.Zum Glossareintrag zentrale Fragen in spätere Verordnungen und in die Verwaltungspraxis. Das führt zu mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheit und längeren Verfahren. Für Weidetierhalter, Jäger und den ländlichen Raum ist damit wenig gewonnen. Der fette Staat ist schon heute zu langsam, und die Koalition legt mit diesem Gesetz noch eine Schicht drauf.

Es reicht nicht, den Wolf medienwirksam ins Jagdrecht aufzunehmen – die Landesregierung muss auch ein Wolfsmanagement schaffen, das im Ernstfall funktioniert. Die Menschen im ländlichen Raum dürfen erwarten, dass Problemwölfe bei bestehenden Schäden rechtssicher und zeitnah entnommen werden können. Zusätzliches Verwaltungschaos hilft nicht.

Mit unserem Änderungsantrag wollen wir Zuständigkeiten bündeln, Verfahren beschleunigen und den Umgang mit Wolfshybriden rechtssicher regeln. Außerdem wollen wir die Anonymität der Jäger gewährleisten. Wer im Auftrag des Staates handelt, darf danach nicht zur Zielscheibe von Anfeindungen werden. Grundlage sind bewährte Regelungen anderer Bundesländer, die deutlich weiter gehen als der Entwurf der Koalition.

Wir Freie Demokraten wollen einen funktionierenden Staat und vollzugstaugliche Lösungen. Nordrhein-Westfalen braucht ein Wolfsmanagement, das Schäden verhindert, die Akzeptanz für den Artenschutz sichert und vor Gericht Bestand hat.“

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