35.055 Menschen haben die Change.org-Petition der Gewerkschaft der Polizei NRW gegen die Beweislastumkehr unterstützt. CDU, Grüne und SPD haben das Landesantidiskriminierungsgesetz trotzdem beschlossen.
Für uns ist klar: Jede echte Diskriminierung ist eine zu viel und muss konsequent verfolgt werden. Diskriminierung durch staatliches Handeln war aber bereits vor dem LADG verboten und rechtlich angreifbar. Das neue Gesetz stellt staatliches Handeln nun unter einen pauschalen Verdacht.
Besonders problematisch ist die Beweislastumkehr: Werden entsprechende Indizien bewiesen, muss die betroffene öffentliche Stelle nachweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. In der Praxis müssen dann auch Beschäftigte lange nach einem Einsatz oder einer Entscheidung dazu beitragen, den Vorwurf zu entkräften.
Das schafft Rechtsunsicherheit, neue Bürokratie und Missbrauchsrisiken.
Selbst der von der Koalitionsseite benannte Sachverständige Prof. Gregor Thüsing brachte es auf den Punkt: „Dort, wo es kein Gesetz zu geben braucht, braucht es auch kein Gesetz zu geben.“
Deshalb haben wir das LADG abgelehnt und bleiben bei unserem Standpunkt: Das LADG ist überflüssig und schädlich!
Fotos von FDP-Landtagsfraktion NRWs Beitrag
· FDP-Landtagsfraktion NRW