Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung: Motivation zu Ausbildung und Arbeit

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung verabschiedet. Leistungen im Familienbereich sollen durch die Kindergrundsicherung schneller unbürokratischer dort ankommen, wo sie gebraucht werden: bei sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Da gleichzeitig pauschale Leistungsausweitungen und Fehlanreize im Asylsystem vermieden wurden, bleiben die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt im vorgesehenen Rahmen.

Marcel Hafke

Marcel Hafke

Hierzu sagte Marcel Hafke, Parlamentarischer Geschäftsführer und familienpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, im Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“:

Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ist die Lösung der Fragen rund um die Kindergrundsicherung auf Bundesebene zu begrüßen. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wird die Einigung in der Sache im Koalitionsvertrag umgesetzt. Als Freie Demokraten setzen wir auf gezielte Unterstützung für Qualifizierung und Jobchancen, um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Die Kindergrundsicherung motiviert zu Ausbildung und Arbeit; das ist der richtige Weg. Dank des Engagements der FDP-Ressorts wurde die neue Förderleistung verbessert, einfacher gestaltet und unterstützt Familien und Kinder ohne übermäßige Bürokratie. Und wir haben erfolgreich gegen Fehlanreize im Asylsystem gekämpft.

Für uns ist klar, der beste Weg um Kinderarmut zu bekämpfen und zu verhindern ist die Erwerbstätigkeit der Eltern. Um dieser nachgehen zu können, braucht es ausreichend Kita- und OGS-Plätze. Bei beiden hoffen Eltern in NRW aktuell vergeblich auf Besserung. In den letzten zehn Jahren waren die Ausbauzahlen bei den Kita-Plätze nicht so gering wie jetzt. Und vor dem Hintergrund des anstehenden Rechtsanspruchs auf eine OGS-Platz warten alle auf ein Ausführungsgesetz.“