Rechtspolitik

Rechtspolitik

Recht und Justiz

Ein funktionierende Justiz ist eine der drei Säulen der Demokratie. Entsprechend dieser großen Bedeutung haben wir uns für diesen Bereich auch in der Vergangenheit ganz besonders intensiv eingesetzt. So haben wir in unserer Regierungszeit 3.000 neue Stellen in der Justiz geschaffen, die Funktionsfähigkeit des Strafvollzugs durch eine eigene Vollzugskommission verbessert und die Digitalisierung der Justiz mit der erfolgreichen Einführung der E-Akte auf den Weg gebracht.

Doch seit dem Regierungswechsel steht das Ministerium der Justiz still: Dem Personalnotstand wird nicht begegnet, der Pensionierungswelle ab 2025 stumm entgegengeblickt. Die Digitalisierung der Justiz wird nicht weiterentwickelt – stattdessen werden Berichte über die Digitalisierungsprojekte anderer Bundesländer verfasst. Gesetzesvorhaben, die dringend auf den Weg gebracht werden müssen, werden nicht angefasst, sondern geschoben und geschoben.

Diesen Stillstand hat die Justiz unseres Landes nicht verdient. Diesen Stillstand können wir nicht akzeptieren. Daher setzen wir die Landesregierung mit Kleinen Anfragen, Berichtswünschen und Anträgen unter Druck und versuchen auf diesem Wege, wichtige Vorhaben aus der Opposition heraus, anzustoßen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige rechtspolitische Positionen der FDP-Landtagsfraktion:

Digitalisierung/Künstliche Intelligenz (KI)

KI ist kein Thema der Zukunft, es ist ein Thema der Gegenwart. Aber jetzt haben wir die Möglichkeit, die Anwendung und auch ihre Grenzen für die Zukunft zu beeinflussen.

Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen in einen übergreifenden Dialog auf Wirtschaft, Wissenschaft und Ethik zugehen und sodann festlegen, welche KI-Projekte besonders effizient sind und schnell und einfach umgesetzt werden können. Die Umsetzung ist dann auch zeitnah vorzunehmen, um Erfahrungswerte zu gewinnen. Die Justiz NRW muss hier als kompetenter Akteur wahrgenommen werden!

Wir möchten, dass die Themen Digitalisierung/ KI in Nordrhein-Westfalen eine programmatische Heimat finden.

Leider tritt die Landesregierung auch hier auf der Stelle. Alle unsere Anträge, um die Themen Digitalisierung/KI weiter voranzutreiben, wie Fortführung eines Digitalkongresses, Ausarbeitung einer Digitalisierungs-/KI-Strategie und Anregung eines breiten und öffentlichen interdisziplinären Diskurses wurden ohne inhaltliche Begründung abgelehnt. Stattdessen wird auf Inhalte des Koalitionsvertrags verwiesen und auf interne Beratungen, denen allerdings keine Handlungen folgen. Es bleibt bei Ankündigungen, Prüfungen und Versprechungen.

Personal

Der Fachkräftemangel schlägt auch heute schon bei der Justiz durch. Wenn ab 2025 die Generation der Babyboomer in Rente geht, wird sich dieses Problem noch massiv verschärfen. Die Attraktivität der Justizberufe muss daher erhöht werden. Eine höhere Bezahlung, bessere Aufstiegsmöglichkeiten und Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind endlich umzusetzen.

Durch eine effiziente Werbung und Öffentlichkeitsarbeit muss die Nachwuchsgewinnung stärker in den Fokus gerückt werden, damit junge Menschen die Justiz in Nordrhein-Westfalen als attraktiven Arbeitgeber wahrnehmen. Hierzu bieten sich Informationsveranstaltungen an Schulen sowie smarte Werbung auf Social-Media an.

Der fortschreitende Personalmangel könnte in einigen Bereichen durch die Integration kluger KI-Anwendungen abgefedert werden. Doch auch hier handelt die Landesregierung nicht. Stattdessen lehnte sie unseren Antrag „Mit Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz gegen die Verschärfung des Personalmangels in der Justiz“ ab – ohne aber eigene Konzepte vorzulegen.

Juristische Ausbildung

Auch die juristische Ausbildung an den Universitäten muss dringend verbessert werden: Dazu müssen die Uni-Repetitorien fester Bestandteil der juristischen Ausbildung sein – und zwar an jeder Universität! Nur so kann Chancengleichheit unabhängig von Herkunft oder Geschlecht sichergestellt werden.

Schließlich müssen wir auch den einheitlichen integrierten Bachelor für ganz Nordrhein-Westfalen voranbringen. Die Jura-Studenten haben einen Anspruch auf einen solchen Bachelor-Abschluss, wenn sie alle Prüfungen bestanden haben, die für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung erforderlich sind. 

Justizvollzug

Der Justizvollzug hat mehrere Aspekte. Zum einen soll die Gesellschaft vor Tätern geschützt werden (Generalprävention). Zum anderen dient er auch dazu, Tätern eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen (Spezialprävention). Denn Prävention durch Resozialisierung ist der beste Opferschutz.

Aus diesem Grund fordern wir die Schaffung eines Resozialisierungsgesetzes, das sicherstellt, dass jeder Gefangene ein Übergangsmanagement erhält, das seine Rückkehr in soziales Umfeld, Wohnung, Beschäftigungsverhältnis etc. nach der Haftentlassung sicherstellt. Auch die psychosoziale Betreuung der Gefangenen ist zum Schutze der Gesellschaft zu erweitern.

Die Landesregierung schafft es auch hier nicht, die notwendigen Veränderungen vorzunehmen. Stattdessen gibt es angeblich Abstimmungsschleifen innerhalb des Regierungsapparates – wir nennen das Stillstand.

Opferschutz

Opfer von Verbrechen leiden oftmals noch lange nach der Tat. Sei es körperlich, seelisch oder in Kombination dessen. Wir unterstützen alle, die Opfer von Straftaten geworden sind bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Täter. Hierzu haben wir in unserer Regierungszeit die Opferschutzbeauftragte eingeführt, die in den vergangen Jahren beachtliche Erfolge in der Aufklärungsarbeit zum Opferschutz geleistet hat.