Rechtspolitik

Rechtspolitik

Recht und Justiz

Rechtsstaat und Bürgerrechte sind die Grundvoraussetzung für die Freiheit aller Menschen in unserem demokratischen Land. Es ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sich jeder Mensch frei entfalten kann. Es ist daher ein zentrales Anliegen der Freien Demokraten die Bürgerrechte zu bewahren und darüber hinaus zu stärken.

Als regierungstragende Fraktion haben wir den Anspruch unsere Bürgerrechte zu schützen. Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam mit der CDU vereinbart, dass wir das Justizwesen in Nordrhein-Westfalen in den spezifischen Bereichen deutlich weiterentwickeln wollen. Diesen Koalitionsvertrag arbeiten wir bis heute Stück für Stück ab.

Personal und Ausstattung

Die Voraussetzung einer starken und funktionsfähigen Justiz sind bestens ausgebildete, adäquat ausgestattete sowie motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen. Dafür schaffen wir zusätzliche Stellen, verbessern die Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten, passen die Stellenpläne für eine gute Work-Life-Balance an und modernisieren die Ausbildungen, damit Nordrhein-Westfalen in Zukunft ein attraktiver Justizstandort wird.

Bürgernähe unseres Rechtsstaats

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes sollen ihre Rechte auch gerichtlich in Anspruch nehmen können. Hierzu gehört auch der eigene Rechtsschutz. Die FDP-Fraktion hat sich in der Opposition für eine Individualverfassungsbeschwerde am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen stark gemacht. In Regierungsverantwortung wurde die Individualverfassungsbeschwerde eingeführt, mit der jeder Bürger und jede Bürgerin eine Verletzung seiner bzw. ihrer garantierten Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch Akte der nordrhein-westfälischen Staatsgewalt geltend machen kann.

Zudem bekennen wir uns zu einer starken und unabhängigen Justiz in der breiten Fläche. Nicht nur Menschen in dicht besiedelten Regionen Nordrhein-Westfalens sollen einen möglichst einfachen Zugang zu unseren Gerichten haben, sondern selbstverständlich auch Menschen aus ländlichen Regionen.

Digitalisierung in der Justiz

Digitalisierte Arbeitsprozesse in der Justizverwaltung bieten eine große Chance für mehr Effizienz, Bürgerfreundlichkeit und weniger Kosten. Voraussetzung dafür sind entsprechende Sach- und Personalmittel, die wir hierfür bereitstellen.

Opferschutz

Opfer von Verbrechen leiden oftmals noch lange nach der Tat. Sei es körperlich, seelisch oder in Kombination dessen. Wir unterstützen alle, die Opfer von Gewalt geworden sind bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Täter. Hierzu haben wir die Opferschutzbeauftragte eingeführt, die bei der Aufklärung beachtliche Erfolge in den letzten Jahren erzielt hat.

Außerdem stärken wir die Opferschutzeinrichtungen und wollen auch digital und in leichter und auch kindgerechter Sprache hierüber aufklären. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Amtsträger der Strafverfolgungsorgane für Ermittlungsverfahren besser sensibilisiert werden. Dazu zählt insbesondere, dass die Vernehmung eines Opfers zu schambesetzten Sachverhalten durch eine Person gleichen Geschlechts durchgeführt werden muss, wenn das Opfer dies möchte.

Zudem sollen Kriminalitätsopfer so umfassend wie möglich über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt werden. Damit dies sichergestellt wird, machen wir die psychosoziale Prozessbegleitung unter Einbeziehung haupt- und ehrenamtlicher Kräfte offensiv bekannt und stärken diese durch staatliche Begleitmaßnahmen.

Prävention, Strafvollzug und Resozialisierung

Für die FDP-Landtagsfraktionen ist es wichtig, dass bereits in der Schule mit der Information über Recht begonnen wird. Präventiv soll daher schon im Schulunterricht über die grundlegenden Wertentscheidungen des Grundgesetzes aufgeklärt werden.

Auch ist es uns ein Anliegen die effektive Durchsetzung des Rechtsstaats zu verbessern. Weniger Bürokratie und Dokumentationspflichten, eine ausreichende Anzahl von Haftplätzen, zusätzliche Stellen für die Justizvollzugsanstalten, schnellere Zwangsvollstreckungen und die konsequente Bekämpfung des Drogenkonsums und -handels.

Darüber hinaus ist für uns die Bekämpfung und Prävention der Jugendkriminalität und die Vernetzung aller Akteure aus Justiz, Polizei und Jugendarbeit von Bedeutung.

Im Laufe und im Anschluss einer Freiheitsstrafe ist die Resozialisierung unverzichtbar. Damit diese erfolgreich verläuft, ist die Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung von Gefangenen im Justizvollzug elementar. Wir erhöhen daher die Beschäftigtenquote und Zahl der Arbeits- und Ausbildungsplätze für Gefangene in Justizvollzugsanstalten und Unternehmen. Damit schließlich Strafgefangene wieder Fuß in der Gesellschaft fassen, gewährleisten wir eine umfassende Entlassungsvorbereitung in der letzten Phase des Vollzugs.