Brockes: Gifttiergesetz muss zurückgenommen werden!

Die heutige Anhörung zum Gifttiergesetz im Umweltausschuss hat ein eindeutiges und für die Landesregierung äußerst unbequemes Ergebnis hervorgebracht: Das Gifttiergesetz ist weder verfassungsgemäß noch polizeirechtlich zulässig und darf deshalb so nicht beschlossen werden. Mehrere Sachverständige bestätigten massive rechtliche und praktische Mängel, allen voran der renommierte Verfassungs- und Polizeirechtler Prof. Dr. Dr. Tade Spranger, dessen Aussagen an Deutlichkeit kaum zu überbieten waren.

Dietmar Brockes

Dietmar Brockes 

Die schwarz-grüne Landesregierung will ein dauerhaftes Totalverbot der Gifttierhaltung festschreiben, obwohl sie dazu keine belastbare Grundlage vorgelegt hat und ihre eigenen Evaluierungen praktisch ergebnislos geblieben sind. Spranger stellte klar, dass die Landesregierung keine einzige empirisch tragfähige Gefahrenlage nachweisen konnte: Weder gebe es relevante Schadensfälle noch nennenswerte Entweichungen. Die behauptete „erhebliche Bedrohung für Leib und Leben“ existiere real schlicht nicht. Damit fehlt die zwingend notwendige Voraussetzung, um so gravierend in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Die Anhörung machte deutlich: Das Gesetz verletzt elementare Freiheitsrechte wie das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf freie Berufsausübung, die allgemeine Handlungsfreiheit und – im Falle privater wissenschaftlicher Arbeit – sogar die Wissenschaftsfreiheit. Ein solcher Eingriff setzt zwingend voraus, dass der Staat konkrete, belegbare Gefahren nachweist. Genau das hat die Landesregierung nicht getan.

Ebenso scharf fiel Sprangers Bewertung aus polizeirechtlicher Sicht aus: Der Gefahrenbegriff ist nicht erfüllt. Risiken sind nicht gleich Gefahren – und ohne nachweisbare Gefahr kann das Polizeirecht kein Totalverbot legitimieren. Das von Schwarz-Grün bemühte Vorsorgeprinzip sei hierfür völlig ungeeignet und polizeirechtlich schlicht unzulässig. Die Landesregierung versuche, politische Symbolik an die Stelle fachlicher Rechtfertigung zu setzen.

Auch die Vollzugspraxis spricht eine klare Sprache. Vertreter aus Veterinärdiensten und Auffangstationen warnten, dass das Totalverbot Illegalität fördert, Transparenz verhindert und die Behörden in eine Vollzugssackgasse führt. Der bürokratische Aufwand steigt, die Kosten für Kommunen und Steuerzahler steigen, und die Sicherheit verbessert sich nicht – im Gegenteil. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen längst, dass Erlaubnisvorbehalte mit klaren Auflagen (Sachkunde, sichere Haltung, Versicherung, Notfallkonzepte) rechtssicherer, kontrollierbarer und wirksamer sind als Totalverbote.

 

Dietmar Brockes, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, fasst die Anhörung wie folgt zusammen:

„Die Sachverständigen haben heute glasklar bestätigt, dass dieses Gesetz nicht tragfähig ist. Schwarz-Grün will ein Totalverbot dauerhaft festschreiben, das weder verfassungsrechtlich gerechtfertigt noch polizeirechtlich zulässig ist. Es basiert auf keiner nachweisbaren Gefahr, schafft neue Unsicherheiten, greift tief in Grundrechte ein und produziert Bürokratie sowie Illegalität. Dieses Gesetz verstößt gravierend gegen das Grundgesetz und darf deshalb nicht verabschiedet werden. Wir brauchen endlich einen Ansatz, der Gefahren realistisch bewertet, den Vollzug praxistauglich macht, die Grundrechte schützt und alle Beteiligten entlastet – statt Symbolpolitik auf dem Rücken von Bürgern und Behörden.“

Die FDP fordert die Landesregierung daher auf, den vorliegenden Entwurf zurückzuziehen und einen vollständigen Neustart zu wagen: weg vom Totalverbot, hin zu einem rechtsstaatlich tragfähigen, wissenschaftlich fundierten und kontrollierbaren Regulierungssystem mit klaren Auflagen. Nur so lässt sich der Schutz der Bevölkerung tatsächlich verbessern – ohne die Grundrechte zu opfern.