Bürgerenergiegesetz NRW: „Handwerklich grottenschlecht“

Die Sachverständigen-Anhörung zum Entwurf des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (kurz: Bürgerenergiegesetz) droht zu einem Fiasko für die NRW-Landesregierung zu werden. In ihren schriftlichen Stellungnahmen üben die Sachverständigen massiv Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir Freien Demokraten fordern die Fraktionen von CDU und Grünen auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

Dietmar Brockes MdL

Dietmar Brockes, energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, sagte der Rheinischen Post:

„CDU und Grüne verlieren sich mit ihrem landeseigenen Regelungsversuch im komplizierten Länder-Klein-Klein. Die schwarz-grüne Regelungswut führt nicht nur zu mehr Bürokratie, sondern auch zu handwerklich grottenschlechten Ergebnissen. Der Entwurf ist in seiner jetzigen Form rechtswidrig, verteuert Windenergieprojekte unverhältnismäßig und bremst den Ausbau der Windenergie in NRW aus. Wir brauchen Anreize statt Vorschriften, und idealerweise eine bundesweit einheitliche Regelung der Beteiligungsmöglichkeiten.

Der schwarz-grüne Gesetzesentwurf schafft im Ergebnis klare Standortnachteile. Der zusätzliche Kosten- und Verwaltungsaufwand wirft Nordrhein-Westfalen im Wettbewerb beim Windkraftausbau deutlich zurück. Die Regierungsfraktionen torpedieren mit ihrem Entwurf die eigenen Ausbaupläne. Die Änderungswünsche der Sachverständigen sind so umfassend, dass dies der Formulierung eines neuen Gesetzesentwurfes gleichkommt. Wir fordern CDU und Grüne im Landtag auf, den Gesetzesentwurf sofort zurückzuziehen!“

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