Bürokratie-Dschungel roden – Zeit für eine Wirtschaftswende: FDP fordert, Umweltbürokratie in NRW konsequent abzubauen

Die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens ächzt unter schwerer Bürokratielast. Unser Bundesland wird für immer mehr Betriebe und Investoren zunehmend unattraktiv. „Das Kabinett von Hendrik Wüst macht NRW zum Abstiegsland. Die Koalition aus CDU und Grünen erstickt jeden Impuls, die Wirtschaft zu beleben, mit überflüssiger Bürokratie. Der massive Bürokratieaufwand treibt Unternehmen ins Ausland und schreckt internationale Investoren ab. Schwarz-Grün hat es bisher versäumt, auch nur eine einzige Maßnahme zum Bürokratieabbau im Landesrecht umzusetzen“, kritisiert Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW.

Henning Höne

„Sonderrucksack Umweltbürokratie“ erleichtern – ein Gesetz ersatzlos streichen

Ein Problem: Gesetzliche Grundlagen zum Natur- und Umweltschutz übersteigen in NRW teils deutlich reguläre Standards. Die Freien Demokraten möchten die wirtschaftliche Entwicklung und Projekte beschleunigen, ohne dabei den Schutz der Natur und Landschaft zu vernachlässigen. „Unser Bundesland schleppt einen schweren Sonderrucksack an Umweltbürokratie, der weit über die Anforderungen von Bund und EU hinausgeht", so Höne. Die FDP-Landtagsfraktion NRW möchte diese grüne Überregulierung am Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen beenden. „Wir fordern die grünen Minister Neubaur und Krischer auf, diesen Bürokratie-Dschungel mit uns zu roden! Nur ein radikaler Bürokratieabbau und eine Neuausrichtung der Wirtschafts- und Industriepolitik können NRW voranbringen. Es ist Zeit für eine echte Wirtschaftswende in Nordrhein-Westfalen“, so Höne.

Im Fokus stehen das Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG NRW) und das Landesnaturschutzgesetz NRW, die beide weit über die notwendigen Anforderungen hinausgehen und zu maßgeblichen Verzögerungen führen. Höne betont: „Wir brauchen keine Sonderwege in NRW, die Bundesgesetzgebung reicht völlig aus.“ Das UVPG sei überflüssig und müsse ersatzlos gestrichen werden. Das Landesnaturschutzgesetz NRW räumt zudem Naturschutzvereinigungen in NRW weitreichende Sonderrechte ein, wie beispielsweise erweiterte Mitwirkungs-, Klagerechte und die Beteiligung an Naturschutzbeiräten.

Bundesweite Standards ausreichend, Öffentlichkeitsbeteiligung weiter gewährleisten

„Diese Sonderrechte sind in dieser Form einzigartig im Vergleich zu anderen Bundesländern und gehen über das Bundesnaturschutzgesetz hinaus. Sie führen zu Verzögerungen bei der Realisierung von Projekten, ohne dass sie substanzielle Vorteile für die Natur und Landschaft bieten“, so Höne weiter. Die Liberalen fordern, das Landesnaturschutzgesetz an den Bundesstandard anzugleichen, dabei soll die Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleistet bleiben.


Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW sind diese Gesetzesanpassungen erste konkrete Schritte hin zu einem schlankeren, effizienteren und wirtschaftsfreundlicheren NRW, das Innovationen fördert und gleichzeitig verantwortungsvollen Umwelt- und Naturschutz gewährleistet. „Die Grünen müssen jetzt in die Umsetzung kommen. NRW darf nicht länger Wartesaal der Wirtschaft sein! Die Unternehmen warten schon zu lange auf Impulse aus der Landespolitik“, sagt Höne.