Corona-Bußgelder in NRW einstellen? - Schneider (FDP): "Straftaten müssen konsequent verfolgt werden!"
In Nordrhein-Westfalen sollen die Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln nicht landesweit beendet werden. Susanne Schneider, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion NRW, sagt gegenüber des Kölner Stadt-Anzeigers:
„Dass ausgerechnet Markus Söder, der sich mit den schärfsten Corona-Maßnahmen als Hardliner profiliert hat, nun Verfahren einstellen will, zeigt einmal mehr, dass das Wort von Markus Söder eine kurze Halbwertszeit hat. Es waren Söders Corona-Ausgangsbeschränkungen, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt hat. Als Freie Demokraten fordern wir eine Aufarbeitung der Corona Politik. Hierzu zählen auch die Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger erheblich in ihrer Freiheit eingeschränkt haben und sich als unsinnig erwiesen haben, wie sog. Verweilverbote und Sitzverboten auf Parkbänken. Um daraus zu lernen, sollte der Deutsche Bundestag eine Enquete-Kommission einrichten.
Bei der Aufarbeitung muss zwischen Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten unterschieden werden. Straftaten wie Subventionsbetrug, falsch dokumentierte Tests und Impfungen oder gefälschte ärztliche Bescheinigungen müssen auf jeden Fall konsequent verfolgt werden. Im Falle von Ordnungswidrigkeiten, wie Verstößen gegen das Kontaktverbot und die Maskenpflicht, sind die Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde in der Pflicht. Wir können den Kommunen nicht vorschreiben, auf Einnahmen aus Bußgeldern für ihre Haushalte zu verzichten. Um einer etwaigen Überlastung der zuständigen Ordnungsbehörden entgegenzuwirken, wäre es aber ratsam, bei Bagatellverfahren auf die weitere Verfolgung zu verzichten und das Verfahren einzustellen, insbesondere wenn die Kosten die Höhe des Bußgeldes übersteigen."