Cum-Ex-Vorgänge aufklären: FDP reicht Große Anfrage ein

Die Freien Demokraten im Landtag NRW setzen sich weiter kritisch mit den Cum-Ex-Verfahren und dem Einfluss von NRW-Justizminister Benjamin Limbach auf Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft Köln auseinander. Die Fraktion wird heute eine Große Anfrage mit dem Titel „Volle Kraft und Unterstützung für Cum-Ex-Ermittlungen!" einreichen, um die Hintergründe der Cum-Ex-Abläufe aufzudecken.

Dr. Werner Pfeil

Mit dem umfangreichen Fragenkatalog möchte die FDP von Limbach Antworten auf zahlreiche noch offene Fragen erhalten.

Schäden in Milliardenhöhe

Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion NRW, betont die erhebliche finanzielle Belastung durch Cum-Ex für den deutschen Steuerzahler von mindestens 10 Milliarden Euro. Er fordert klare Aussagen zu den Verzögerungen, Ausflüchten und zur intransparenten Vorgehensweise des Ministers bei der Aufklärung: „Bei Cum-Ex handelt es sich nicht um eine Bagatelle, sondern um schwerwiegende Straftaten, die über Jahre von verschiedenen Banken begangen wurden. Wir kritisieren die unklaren Antworten von Justizminister Limbach in den bisherigen Sondersitzungen und seine abrupte Kehrtwende bei der zuvor geplanten Aufspaltung der Abteilung H.“ Die medienöffentliche Kritik von Experten und Opposition sowie eine Petition von mehr als 80.000 Bürgerinnen und Bürger waren nötig, um die von Minister Limbach vorbereitete Cum-Ex-Umstrukturierung zu verhindern.

Verfassungswidriges Verhalten

„Bei der geplanten Aufspaltung der Abteilung H, bei den verzögerten Aktenlieferungen an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Hamburg und bei der Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht Münster sehen wir ein verfassungswidriges Verhalten des Justizministers. Dass Limbach zunehmend nur noch auf vorherige Mitteilungen verwies, verschärft diesen Eindruck. Unsere Große Anfrage hat das Ziel, Antworten zu erhalten und die Wahrheit zu erfahren“, so Pfeil. Die FDP-Fraktion NRW erwartet umfassende und klare Antworten auf ihren Fragenkatalog innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung.