„Der Schutz unserer Kinder hat höchste Priorität”
Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP

Marcel Hafke
Nordrhein-Westfalen bekommt eine oder einen unabhängige/n Beauftragte/n für Kinderschutz und Kinderrechte. Das haben die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an diesem Mittwoch mit einer Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW beschlossen und die neue Stelle gesetzlich verankert.
Dazu erklären Christina Schulze Föcking, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Norika Creuzmann, Sprecherin für Kinder- und Jugendschutz der Grünen Landtagsfraktion, sowie Marcel Hafke, Sprecher für Familie, Kinder und Jugend der FDP-Landtagsfraktion:
Christina Schulze Föcking: „Wenn Kinder leiden, tun sie das oft still – aus Angst, Scham oder Unsicherheit. Es braucht Erwachsene, die dann hinsehen, und Strukturen, die eingreifen. Deshalb wollen wir mit der Novelle des bestehenden Landeskinderschutzgesetzes Regelungen weiterentwickeln und schärfen, Kinderrechte sichtbarer, Beteiligung verbindlicher und den Kinderschutz noch wirksamer gestalten. Schon 2022 habe ich gesagt, dass wir dieses Gesetz kontinuierlich weiterentwickeln werden – dieses Versprechen halten wir. Kinderschutz ist für uns eine greifbare Verantwortung und eine Herzensangelegenheit. Das heißt konkret unter anderem: Wir wollen betroffene Kinder und Jugendliche beteiligen, wenn Schutzstrukturen weiterentwickelt werden. Und der Kinderschutzbeauftragte soll nicht nur organisatorisch frei, sondern auch fachlich weisungsungebunden sein. Mit dieser Novelle stärken wir Beteiligung, Unabhängigkeit und Qualität des Kinderschutzes – fundiert, klar und verlässlich."
Norika Creuzmann: „Wie sehr Erwachsene die Rechte von Kindern und Jugendlichen ignorieren und ihnen zum Teil unfassbares Leid antun, habe ich in meiner Arbeit als Sozialpädagogin tagtäglich erleben müssen. Kinder und Jugendliche brauchen unseren Schutz. Das hat für uns höchste Priorität. Mit der Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte stärken wir das Kinderschutzsystem in NRW weiter. So können Lücken erkannt und geschlossen werden. Die oder der Beauftragte wird dem Thema Kinderschutz ein größeres Gewicht geben und zu einer gesamtgesellschaftlichen Sensibilisierung für die Themen Kinderschutz und Kinderrechte beitragen. Die Stärkung der Kinderrechte und des Kinderschutzes in NRW ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir tagtäglich leben und immer weiter entwickeln müssen. Die oder der Beauftragte wird auf diesem Weg eine gute Anwältin oder ein guter Anwalt auf Seiten der Kinder und Jugendlichen sein.“
Marcel Hafke: „Mit der gesetzlichen Verankerung einer/eines unabhängigen Kinderschutzbeauftragten gehen wir einen weiteren, bedeutenden Schritt zu einem stärkeren und wirksameren Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. Besonders wichtig ist uns dabei die Unabhängigkeit der Stelle – ebenso wie das neu eingeführte Zufallsverfahren im Qualitätsentwicklungsprozess. Beide Verbesserungen sind konkrete Ergebnisse des intensiven Beratungsverfahrens. Ein starkes Signal ist auch: Kinder und Jugendliche sollen künftig selbst stärker einbezogen werden. Denn wer Kinderschutz verbessern will, muss die Perspektiven der Betroffenen ernst nehmen. Entscheidend ist nun, dass die oder der Beauftragte eng, aber auf Augenhöhe mit den Jugendämtern zusammenarbeitet und vorhandene Strukturen sinnvoll ergänzt. Klar ist auch: Kinderschutz ist keine Einmalaufgabe. Die heutige Gesetzesänderung ist ein wichtiger Meilenstein – doch sie darf nicht der letzte bleiben. Weitere Schritte müssen folgen – in der Praxis und im Gesetz.“