Erschließungsbeiträge: NRW-Landesregierung will Bürger mit Hunderten Millionen Euro belasten
FDP-Landtagsfraktion fordert sofortige Kurskorrektur: Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen vielleicht bald deutlich länger fürchten, hohe Rechnungen für neugebaute Straßen zu erhalten. Das trifft junge Familien, die sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, aber auch langjährige Anwohner. Fachleute haben jetzt offengelegt: Die Landesregierung will Anwohner mit Hunderten Millionen Euro belasten.
In welcher Höhe die Landesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger belastet, konnte sie bisher selbst nicht beziffern. Auf Anfrage teilte sie am 12. März 2023 mit, dass ihr „keine Daten über noch nicht abgerechnete Erschließungsbeiträge aus den Städten und Gemeinden“ vorlägen. Der Kommunalausschuss des Landtags wertet heute die Stellungnahmen von Expertinnen und Experten aus. Dazu erklärt Dirk Wedel, kommunalpolitischer Sprecher in der FDP-Landtagsfraktion: „Die schriftlichen Stellungnahmen der Fachleute zeigen bereits, dass die Bürgerinnen und Bürger Hunderte Millionen Euro an die Kommunen verlieren werden. Wie der Westdeutsche Rundfunk berichtete, verlangen einige Städte von einzelnen Anliegern zwischen 15.000 und 25.000 Euro. In Zeiten von Inflation, hohen Energiepreisen und gestiegenen Zinsen ist das vor allem unerwartet eine besonders harte Belastung.“
Freie Demokraten für kurze Verjährungsfristen
Eine Gemeinde muss, wenn sie eine neue Straße baut, die Anlieger an den Kosten beteiligen. Immer wieder lassen sich Kommunen damit extrem viel Zeit. Wenn Jahrzehnte nach dem Straßenbau die Rechnung kommt, wird das für Anlieger zur bösen Überraschung. „Ich kenne ein Beispiel, bei dem erst rund 80 Jahre nach dem ersten Spatenstich die zugehörige Abrechnung erstellt wurde. Das ist absolut unverhältnismäßig. Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune maximal zehn Jahre Zeit die Rechnung zu stellen. Und unabhängig vom Zustand der Straße müssen alle Baumaßnahmen 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich abgerechnet werden", fordert Wedel.
Genau diese Verjährungsfristen hat Nordrhein-Westfalen unter FDP-Beteiligung vor gut einem Jahr ins Gesetz geschrieben. Doch bevor die Fristen Wirkungen zeigen können, will Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sie schon wieder aufweichen. Die CDU plant, die Verjährungsfrist ab Spatenstich wieder ganz abzuschaffen und die andere Verjährungsfrist sogar auf 20 Jahre zu verdoppeln. Wedel glaubt darin ein Muster zu erkennen: „Ob bei den Abwassergebühren, der Grunderwerbsteuer, bei den Beiträgen zum Straßenausbau oder jetzt bei den Erschließungsbeiträgen für neugebaute Straßen, die schwarz-grüne Landesregierung entscheidet sich regelmäßig, den Kommunen etwas Gutes zu tun und dafür die Bürgerinnen und Bürger zu belasten." Die FDP-Landtagsfraktion fordert von Ministerin Scharrenbach eine sofortige Kurskorrektur in ihren Gesetzesplänen.