FDP-Chef Höne: OVG-Urteil sendet starkes Signal, subsidiärer Schutz für Syrer und Afghanen nicht mehr angemessen

Ein Syrer hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster keinen Anspruch auf Anerkennung eines Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz. Das OVG begründet seine Entscheidung unter anderem mit der veränderten Sicherheitslage in Syrien. Hierzu sagt Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW:

Fraktionschef Henning Höne

Fraktionschef Henning Höne 

„Die Sicherheit und individuelle Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land haben oberste Priorität. Der steigende soziale Druck durch irreguläre Migration und zunehmende Straftaten von Asylbewerbern gefährden unsere Sicherheit und Freiheit. Für uns ist klar: Menschen, die gegen unsere Gesetze verstoßen oder sich illegal in Deutschland aufhalten, dürfen nicht von unserem Asylrecht profitieren.

Das OVG-Urteil festigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser Rechtssystem und sendet ein starkes Signal: Wer unser Gastrecht missbraucht, hat es verwirkt! Das Urteil bestätigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert und sich an neue Realitäten, wie die aktuelle Situation in Syrien, anpasst. Ein subsidiärer Schutz für Migranten aus Syrien und Afghanistan ist nicht mehr angemessen.

Wir brauchen nun mutige politische Weichenstellungen, damit mehr Migranten aus Afghanistan und Syrien, die keinen Bleibegrund haben, abgeschoben werden können. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung ist in der Pflicht, anhand dieses Urteils daraufhin mitzuwirken. Wir müssen gewährleisten, dass Deutschland und Nordrhein-Westfalen ein sicherer Zufluchtsort für echte Schutzbedürftige bleiben!“

Social Media