FDP kritisiert schwarz-grüne Besoldungspläne: Verfassungskonforme Bezahlung nur noch auf Antrag?
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der neben der Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich das trojanische Pferd einer grundlegenden Besoldungsstrukturreform beinhaltet: Ein „fiktives Partnereinkommen“ soll zukünftig in die Berechnung der verfassungskonformen Alimentation einbezogen werden. Nur wenn ein solches Einkommen fehlt, können Beamte einen Antrag auf einen Ergänzungszuschlag stellen, der dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zur verfassungskonformen Besoldungshöhe entspricht. Die FDP kritisiert diesen Ansatz.
Ralf Witzel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und personalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, äußert sich besorgt:
„Die Landesregierung will einem Teil ihrer Beamtinnen und Beamten eine verfassungskonforme Besoldung nur noch auf Antrag gewähren – das ist ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die sich täglich für unser Bundesland NRW engagieren. In Zeiten des Fachkräftemangels sendet Schwarz-Grün ein fatales Signal: ‚Ist das die Wertschätzung, die ich als Arbeitnehmer erwarten kann?‘ Zudem droht ein Bürokratiemonster, denn die Antragsflut auf den Ergänzungszuschlag ist vorprogrammiert. Außerdem wird die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit bei Partnern in vielen Fällen durch die Anrechnung unattraktiv.
Wir fordern die Landesregierung auf, die unstrittige Tarifübertragung nicht mit einer umfassenden Strukturreform zu vermischen. Experten äußern erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die einen intensiven Dialog erfordern. Sollte das Gesetz im Schnellverfahren durchgedrückt werden, wird das Besoldungsgefüge in NRW in seinen Grundfesten erschüttert – CDU und Grüne müssen sich auf eine Klagewelle einstellen!“