FDP-Landtagsfraktion zum Kulturfrühstück in Köln: Wie weit darf Kunstfreiheit gehen?

Beim Kulturfrühstück der FDP-Landtagsfraktion NRW im Consilium in Köln diskutierten rund 90 Gäste mit einem hochkarätig besetzten Podium über die Grenzen der Kunstfreiheit. Wie weit darf Kunstfreiheit gehen und inwieweit sind antisemitische Abbildungen wie bei der documenta fifteen davon gedeckt?

Bild der Menschen auf dem Panel der Veranstaltung

v.l.: Lorenz Deutsch, Anna Staroselski, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Abraham Lehrer und Yvonne Gebauer

Darüber diskutierte Yvonne Gebauer, kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, mit der NRW-Antisemitismusbeauftragten, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dem Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden, Abraham Lehrer, der Sprecherin des jüdischen Vereins WerteInitiative e. V., Anna Staroselski, und dem Vorsitzenden der Liberalen Freunde Israels, Lorenz Deutsch.

Vor dem Hintergrund des Angriffs der Hamas auf Israel und des offenen Hasses gegenüber Jüdinnen und Juden, der auf deutsche Straßen getragen wird, verlagerte sich die Diskussion von antisemitischen Darstellungen im Kunst- und Kulturbetrieb bald hin zur Situation in Nahost sowie der Grenzen von Meinungsfreiheit.

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Moderner Antisemitismus und antisemitische Stereotype

Juden-Hass darf niemals wieder salonfähig werden, so die Forderung der Anwesenden. Darauf sollten alle staatlichen Maßnahmen abzielen. Genauso muss sich mit modernen Formen des Antisemitismus auseinander gesetzt werden. Lehrkräfte sollen sich verpflichtend mit Antisemitismus befassen, ebenso wie Staatsanwaltschaften für die verschiedenen Codes des modernen Antisemitismus sensibilisiert werden müssen. Darüber hinaus sollten im Kunst- und Kulturbetrieb nicht nur Konzepte für mehr Diversität gefördert werden, sondern auch solche, welche z. B. die Antisemitismus-Definition der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) übernehmen.

Die Verbreitung antisemitischer Stereotype ist auch Folge von Unwissenheit über das Judentum. So muss im Laufe der Schullaufbahn der Besuch einer Holocaust-Gedenkstätte für Schülerinnen und Schüler Standard sein. Die Zivilgesellschaft ist gefordert, Wissen weiterzutragen. „Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und wird die Zukunft gestalten können. Deshalb halte ich es für unverzichtbar, dass jede Schülerin und jeder Schüler in Nordrhein-Westfalen am Ende seiner Schullaufbahn einmal an einer Gedenkstättenfahrt teilgenommen hat“, so Gebauer.