FDP zu angekündigter Altschulden-Regelung: „Landeseigene Altschuldenhilfe ohne klare Haushaltsdisziplin ist das falsche Signal“
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur anteiligen Entschuldung der NRW-Kommunen beschlossen. Hierzu erklären Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW und der Freien Demokraten NRW, sowie Dirk Wedel, Sprecher für Heimat und Kommunales der FDP-Landtagsfraktion NRW:

Fraktionschef Henning Höne
Henning Höne:
„Eine nachhaltige Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik kann nicht darin bestehen, dass das Land blind Schulden übernimmt, ohne zugleich verbindliche Regeln für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik aufzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass mit ihren Steuergeldern effizient und verantwortungsbewusst umgegangen wird. Eine rein landesfinanzierte Lösung setzt jedoch falsche Anreize und gefährdet die Haushaltsdisziplin.
Die FDP fordert daher eine kommunale Schuldenbremse, um zu verhindern, dass in wenigen Jahren wieder neue Kassenkredite aufgetürmt werden. Zudem bleibt Ministerpräsident Wüst eine Antwort darauf schuldig, warum sich das Land aus der Verantwortung stiehlt, eine klare und langfristig tragfähige Regelung mit dem Bund zu finden. NRW darf sich nicht auf Kosten künftiger Generationen weiter verschulden, ohne strukturelle Reformen vorzunehmen!“

Dirk Wedel
Dirk Wedel:
„Der Schritt geht zwar in die richtige Richtung, die Landesregierung ignoriert allerdings das eigentliche Problem: Eine bloße Schuldenübernahme ändert nichts daran, dass viele Kommunen in NRW strukturell unterfinanziert sind. Ohne eine klare Reform der Kommunalfinanzen bleibt die aktuelle Maßnahme nur ein Tropfen auf den heißen Stein! Die Kommunen haben 2024 in den ersten drei Quartalen 12-mal mehr neue Kassenkredite angehäuft, als mit der Altschuldenhilfe jährlich abgetragen werden können.
Stattdessen müssen die Kommunen mehr Eigenverantwortung erhalten. Dazu gehört auch, dass sie einen angemessenen Anteil an den Steuereinnahmen des Landes erhalten, um dauerhaft finanziell handlungsfähig zu bleiben. Zudem müssen finanzielle Hilfen an klare Reformauflagen geknüpft sein – etwa an eine verbindliche Begrenzung von Kassenkrediten und eine effizientere Verwaltungsstruktur. Eine Politik des Schuldenmachens und Wegsehens darf nicht zur neuen Normalität werden.“