„Für das Haus der Demokratie gilt: Verfassungsfeinde haben hier keinen Platz“

Gemeinsame Presseerklärung der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP

Marcel Hafke

Marcel Hafke

CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bringen kommende Woche das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Landtag Nordrhein-Westfalen“ und im Verbund damit auch eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags ein. Dazu erklären die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen Matthias Kerkhoff (CDU), Ina Blumenthal (SPD), Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) und Marcel Hafke (FDP):

„Eine wehrhafte Demokratie braucht wehrhafte Demokratinnen und Demokraten. Dazu gehört, die Türen und Tore für ihre Feinde so gut es geht zu verschließen. Zu diesem Zweck wollen wir neue Regeln festlegen, die verhindern, dass Personen, die Mitglied in vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen sind oder diese unterstützen, unbeschränkte Zutrittsrechte zu den Gebäuden des Landtags haben. Dazu gehört beispielsweise die Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister durch die Landtagsverwaltung. Die Pflicht zur Vorlage eines ,einfachen‘ Führungszeugnisses wird dadurch ersetzt. Sofern sich aus der Auskunft Hinweise ergeben, aufgrund derer eine Gefährdung parlamentarischer Rechtsgüter zu befürchten ist, kann der Zugang zu den Einrichtungen sowie zur IT-Infrastruktur des Landtags ganz oder teilweise versagt werden. Mit der neuen Regelung wird zudem sichergestellt, dass für die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern nur dann Geld aus öffentlichen Mitteln erstattet wird, wenn die betreffende Person zuvor eine einwandfreie Auskunft aus dem Register vorgelegt hat, die keine vorsätzlichen Straftaten enthält.

Außerdem wird die Hausordnung des Landtags verschärft. Bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung durch Mitglieder des Landtags soll künftig ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt werden können.

Um den Landtag künftig resilienter gegen den Missbrauch parlamentarischer Regeln zu machen, werden wir auch seine Geschäftsordnung anpassen. Gerade die Erfahrungen aus der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags haben gezeigt, wie notwendig dies sein kann. Das betrifft sowohl eine klarstellende Regelung zum Ablauf der konstituierenden Sitzung als auch die Rechte des oder der künftigen Alterspräsidentin bzw. Alterspräsidenten.

In Zeiten, in denen Demokratien immer mehr unter Druck stehen, räumen wir dem Schutz der gesetzgebenden Gewalt damit höchste Priorität ein. 75 Jahre Landesverfassung sind uns dafür eine Verpflichtung. Für das Haus der Demokratie in NRW muss gelten: Verfassungsfeinde haben hier keinen Platz.“