Gericht stärkt offene Kommunikation: FDP begrüßt Entscheidung gegen Gesichtsschleier im Unterricht
Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sagt Franziska Müller-Rech, schulpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion NRW:
„Gesichtsverhüllung im Unterricht ist völlig inakzeptabel! Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf setzt ein klares Signal für die Bedeutung offener Kommunikation im schulischen Alltag. Schulen sind weit mehr als reine Wissensvermittler – sie bereiten junge Menschen auf ein Leben in unserer Gesellschaft vor. Dazu gehört, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte frei und uneingeschränkt miteinander interagieren können. Eine vollständige Gesichtsverhüllung erschwert dies erheblich und steht den Zielen eines lebendigen und inklusiven Bildungsprozesses entgegen.
Religionsfreiheit darf nicht dazu führen, dass die zentralen Aufgaben von Bildung und Erziehung ausgehöhlt werden. Der schulische Alltag erfordert einen direkten und umfassenden Austausch, der auch nonverbale Signale wie Gesichtsausdrücke umfasst. Dies ist unverzichtbar, um die Leistungen von Schülerinnen und Schülern fair zu bewerten und eine respektvolle Lernatmosphäre zu fördern. Das Urteil gibt Schulen die notwendige Sicherheit, ihren Bildungsauftrag konsequent zu erfüllen. Als FDP-Landtagsfraktion NRW setzen wir uns dafür ein, dass Schulen Orte der Bildung, Begegnung und des gegenseitigen Respekts bleiben.“