Hilfe statt Strafe: Bei Grundsteuer bürgerfreundlich handeln

Nach dem Motto „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht“ handelt die Landesregierung in NRW bei der Grundsteuer wenig bürgerfreundlich. Mit 200 Fragen im Rahmen einer Großen Anfrage möchten die Freien Demokraten im NRW-Landtag von der schwarz-grünen Landesregierung wissen, wie es in NRW mit der Grundsteuer weiter geht.

Ralf Witzel

Ralf Witzel

Schwarz-Grün setzt auf das wertbasierte Scholz-Modell der Grundsteuer. Für viele Steuerpflichtige in NRW ist das eine bürokratische Zumutung. „Finanzminister Optendrenk äußert tatsächlich öffentlich seinen Zweifel daran, ob diese Problematik zu den 1.000 wichtigsten Themen der Menschen gehört. Das glauben wir schon. Immerhin geht es um 6,7 Millionen Steuererklärungen allein in NRW, und viele verzweifeln daran. Wir werben weiter für einen Staat, der es einfacher macht“, erklärt Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender und Sprecher für Finanzen in der FDP-Landtagsfraktion NRW.

Mit dem ersten Gesetzesentwurf der laufenden Legislatur hat sich die FDP-Landtagsfraktion für ein bürgerfreundliches und flächenbasiertes Grundsteuermodell stark gemacht. Das Modell würde von CDU und Grünen abgelehnt. Immer wieder hat die FDP-Fraktion zudem vor dem überflüssigen wie bürokratischen Erhebungsaufwand, der Rechtsunsicherheit sowie den Kosten durch das Scholz-Modell gewarnt. Und nun zeigt sich genau dieser hohe Aufwand für Steuerpflichtige sowie die Beschäftigten in den Finanzämtern.

Auf Sanktionen verzichten

Bisher sind nur zwei Drittel der Grundsteuererklärungen eingegangen. Und die Frist dazu wurde bereits verlängert. Damit ist NRW bundesweit auf dem letzten Platz. Ein erheblicher Teil der Grundsteuererklärungen ist unvollständig, unrichtig oder zumindest überprüfungsbedürftig. „Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass selbst bei guter Begründung Nordrhein-Westfalen besonders restriktiv bei der Bewilligung von Fristverlängerung ist“, betont Witzel. Wenn es schon keine allgemeine Fristverlängerung gibt, dann sollte Finanzminister Optendrenk zumindest großzügig mit individuellen Bitten um zeitlichen Aufschub umgehen. Die Landesregierung sollte dem Grundsatz „Hilfe statt Strafe“ folgen. Auf Sanktionen ist zu verzichten, fordert die FDP-Fraktion.

Grundsteuer nur unter Vorbehalt feststellen

Auf der anderen Seite warten viele Menschen auf eine Rückmeldung vom Finanzamt, ob ihrem Einspruch gegen den Steuerbescheid stattgegeben wird. Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass die rechtlichen und finanziellen Ansprüche von Steuerpflichtigen gewahrt bleiben bis offene Fragen geklärt sind. Bescheide zur Feststellung der Grundsteuer sollen nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgen. Individuelle Ansprüche sollen nicht untergehen, indem eine Frist nicht eingehalten wurde.