Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 11

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1902

Kapitel 02 080
Förderung des Sports

Titelgruppe 60
Zuwendungen zur Förderung des Sports

Titel 686 60
Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland.

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 29.657.900 Euro
um 8.460.600 Euro
auf 38.118.500 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

62.757.900 Euro

Begründung:

Vereine finden immer schwieriger Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Dies hat zur Folge, dass Kurse gestrichen werden und Turnhallen, Sportplätze und Schwimmbäder leer bleiben. Während der Corona-Pandemie hat sich die Situation nochmals verschlechtert. Sei es für den Schwimm- oder Turnunterricht – qualifizierte Trainerinnen und Trainer sind für eine sportliche Zukunft im Breitensport unabdingbar.

Bisher standen für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen 7,56 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit einer Verdopplung der Mittel wollen wir die so wichtige Arbeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter honorieren, welche sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern. Denn der Nachwuchs von heute sind die Spitzensportler von morgen. Weiterhin wollen wir die Förderung des Ehrenamtes im Sport verdoppeln.

Damit wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass Nordrhein-Westfalen Sportland Nr. 1 bleibt.