Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 12

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1902

Kapitel 02 080
Förderung des Sports

Titelgruppe 61
Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 0 Euro
um 20.000.000 Euro
auf 20.000.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

100.000.000 Euro

Begründung:

Das 300 Millionen Euro starke Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ erhält für den Haushalt 2023 keine Folgefinanzierung. Dank des Landesprogramms wurde vielfach marode Sportstätteninfrastruktur der Vereine saniert und instandgesetzt. Dadurch konnte ein sportfreundlicheres Umfeld geschaffen werden, welches sich an den Ansprüchen und Anforderungen der Gegenwart orientiert.

Dieser Änderungsantrag ist der Auftakt für die Fortsetzung des Landesprogramms. Insbesondere Kommunen und Lehrschwimmbecken sollen von der Förderung profitieren. Im Rahmen des Sportpakts muss ab 2023 ein neues Gesamtprogramm aufgelegt werden. Nach der grundsätzlichen Förderentscheidung der Staatskanzlei übernimmt die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde das weitere Abwicklungsverfahren.

Sobald die wirtschafts- und finanzpolitische Lage wieder größere Haushaltsspielräume erlauben, ist perspektivisch ein erneutes Aufwachsen der Mittel auf 100 Millionen Euro pro Jahr angedacht.