Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 13

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1903

Kapitel 03 310
Polizei

Titel 422 01
Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Ausbringung eines Haushaltsvermerks:

Vorzusehen ist die Einrichtung einer Zulage für Tutorinnen und Tutoren bei der Polizei NRW. Die Finanzierung erfolgt unter Nutzung einer Personalausgabenbudgetierung.

Begründung:

In der Polizei NRW gibt es derzeit über 7.000 Tutorinnen und Tutoren. Die Tutorentätigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung zum Polizeivollzugbeamten in Nordrhein-Westfalen. Ohne das hohe Engagement der Tutoren wäre es undenkbar, Kommissaranwärter in der Praxis adäquat auszubilden. Angesichts der hohen Einstellungszahlen steigen aber auch die zusätzlichen Belastungen für Tutoren. Daher ist eine deutliche Anerkennung ihrer Sonderleistungen und ein angemessener Ausgleich ihrer zusätzlichen Arbeitsbelastung notwendig. Angedacht ist zunächst ein Projektbudget von 5 Mio. Euro pro Jahr für die Ausgestaltung einer entsprechenden Zulage.

Aufgrund noch vieler unbesetzter Stellen ist die Personalmaßnahme zunächst aus absehbar nicht abfließenden Personalmitteln zu bestreiten.