Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 14

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1903

Kapitel 03 110
Polizei

Titel 812 00
Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 28.570.500 Euro
um 5.000.000 Euro
auf 33.570.500 Euro

Ansatz lt. Haushalt2022

44.439.400 Euro

Begründung:

Seit 2021 gehören die sog. Distanzelektroimpulsgeräte (kurz: Taser) in den fünf größten Polizeibehörden Nordrhein-Westfalens zur Grundausstattung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Bis Ende 2022 sollen weitere einzelne Kreispolizeibehörden mit dem DEIG ausgestattet sein. Ein flächendeckender Rollout ist nach Auskunft der Landesregierung aber nicht geplant. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das DEIG im Streifendienst nachweislich deeskalierend wirken kann, unsere Polizistinnen und Polizisten schützen und traumatische Folgen für alle Beteiligten von Einsätzen besser verhindern kann. Mit der Erhöhung des Haushaltstitels soll der weitere Rollout auf weitere Kreispolizeibehörden sichergestellt und die nichtnachvollziehbare Ungleichbehandlung bezüglich der Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten beendet werden.